Druckschrift 
Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
Seite
442
Einzelbild herunterladen
 

442

die Strafen für die Gesetzesverletzung ankommen zu lassen; was derStaat in diesem Falle erzwingen kann, ist nur, dafs der Sünder dieseStrafen erdulde. Nur in Hinsicht auf eine einzige Gesetzeskategorieist der Zwang zur positiven Erfüllung möglich: auf die Steuerpflicht.Die Erfüllung derselben (wie die der geldwerten privatrechtlichen Ver-pflichtungen) kann allerdings im strengsten Sinne des Wortes erzwungenwerden, indem dem Pflichtigen der betreffende Wert mit Gewalt ab-genommen wird. Und zwar erstreckt sich dieser Zwang wirklich nurauf Geldleistung, nicht einmal auf ökonomische Leistungen irgend eineranderen Art. Wenn jemand zu einer bestimmten Naturallieferung ver-pflichtet ist, so kann er gerade dies Bestimmte, wenn er es eben unterkeinen Umständen produzieren will, zu liefern niemals wirklich gezwungenwerden; wohl aber kann irgend etwas anderes, was er besitzt, ihm weg-genommen und zu Gelde gemacht werden. Denn jedes solche Objekthat Geldwert und kann in dieser, wenn auch vielleicht in keiner einzigenanderen Beziehung für jenes eintreten. Die despotische Verfassung, diedie Unbedingtheit des Zwanges den Untertanen gegenüber erstrebt, wirddeshalb am zweckmäfsigsten von ihnen gleich von vornherein nur Geld-leistungen verlangen. Der Geldforderung gegenüber gibt es überhauptdenjenigen Widerstand nicht, den die Unmöglichkeit, anderweitigeLeistungen absolut zu erzwingen, gelegentlich des Anspruchs auf solcheerzeugen mag. Es ist deshalb von innerlicher und äufserlicher Nützlich-keit, ein Quantum von Forderungen, denen gegenüber jegliche Art vonWiderstand zu befürchten ist, auf blofses Geld zu reduzieren. Vielleichtist dies einer der tiefgelegenen Gründe, weshalb wir im allgemeinen dasdespotische Regime oft mit einer Begünstigung der Geldwirtschaft ver-bunden sehen (die italienischen Despotien z. B. hatten die durchgängigeTendenz, die Domänen zu veräufsern), und weshalb das Merkantilsystemmit seiner gesteigerten Wertung des Geldes in der Zeit der unum-schränktesten Fürstenmacht ins Leben gerufen wurde. So ist von allenForderungen die auf Geld gerichtete diejenige, deren Erfüllung amwenigsten in den guten Willen des Verpflichteten gestellt ist. Ihr gegen-über erlahmt die Freiheit, die allen anderen gegenüber besteht und derenBeweis und Bewährung nur davon abhängt, was man dafür auf sich zunehmen willens ist. Auch widerspricht dem durchaus nicht die ander-weitig so sehr hervorzuhebende Tatsache, dafs die Umwandlung derNaturalleistung in Geldleistung eine Befreiung des Individuums zu be-deuten pflegt. Denn der kluge Despotismus wird immer diejenige Formfür seine Forderung wählen, welche dem Untertanen möglichste Freiheitin seinen rein individuellen Beziehungen läfst. Die furcht-