443
baren Tyrannien der italienischen Renaissance sind doch zugleich diePflanzstätten der vollkommensten und freiesten Ausbildung des Individuumsin seinen idealen und Privatinteressen geworden, und zu allen Zeiten —vom römischen Kaisertum bis zu Napoleon III. — hat der politischeDespotismus in einem ausschweifenden privaten Libertinismus seine Er-gänzung gefunden. Der Despotismus wird um seines eignen Vorteilswillen seine Forderungen auf dasjenige beschränken, was ihm wesentlichist, und Mafs und Art desselben dadurch erträglich machen, dafs er inallem übrigen möglichst grofse Freiheit gibt. Die Forderung der Geld-leistung vereinigt beide Gesichtspunkte in der denkbar zweckmäfsigstenWeise: die Freiheit, die sie nach der rein privaten Seite hin gestattet,verhindert absolut nicht die Entrechtung nach der politischen, die sie sooft vollbracht hat.
Neben diesem Typus von Fällen, in denen der Geldablösung geradeeine Herabdrückung des Verpflichteten entspricht, steht eine zweite Er-gänzung der im vorigen Kapitel gewonnenen Resultate. Wir haben ge-sehen, welchen Fortschritt es für den Fronbauern bedeutete, wenn erseine Dienste durch Geldzinsung ablösen konnte. Der entgegengesetzteErfolg tritt nun für ihn ein, sobald die Umsetzung des Verhältnisses inGeldform von der anderen Seite her geschieht, d. h. sobald der Grund-herr ihm das Stück Land abkauft, das er bisher zu besseren oderschlechteren Rechten besessen hat. Die Verbote, die im 18. Jahr-hundert und bis tief in das 19. hinein auf dem Gebiet des alten DeutschenReiches gegen das Auskaufen des Bauern ergehen, haben zwar wesentlichfiskalische und ganz allgemeine agrarpolitische Gründe; allein gelegentlichscheint doch das Gefühl mitgewirkt zu haben, dafs dem Bauern einUnrecht damit geschieht, wenn man ihm sein Land selbst gegen volleEntschädigung in Geld abnimmt. Man mag freilich die Umsetzung einesBesitzstückes in Geld zunächst als eine Befreiung empfinden. Mit Hilfedes Geldes können wir den Wert des Objektes in jede beliebige Formgiefsen, während er vorher in diese eine gebannt war; mit dem Geldein der Tasche sind wir frei, während uns vorher der Gegenstand vonden Bedingungen seiner Konservierung und Fruktifizierung abhängigmachte. Die Verpflichtung gegen die Sache scheint sich so von dergegen eine Person garnicht prinzipiell zu unterscheiden, denn nichtweniger streng bestimmt jene als diese unser Tun und Lassen, wenn wirdie empfindlichsten Folgen vermeiden wollen: erst die Reduktion desganzen Verhältnisses auf Geld — mögen wir es nun in einem Fallnehmen, im anderen geben — löst uns aus den Determinierungen, dieuns von einem Aufser-Uns gekommen sind. So geben die häufigen