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theoretische Vereinheitlichung der ökonomischen Werte, auf den dieArbeitstheorie ausging, in vorläufige Sicherheit gebracht.
Damit ist aber nur der allgemeine Begriff der Arbeit mafsgebendgeworden und die Theorie beruht insoweit auf einer sehr künstlichenAbstraktion. Man könnte ihr vorwerfen, sie baue sich auf dem typischenIrrtum auf, dafs die Arbeit zunächst und fundamental Arbeit überhauptwäre, und dann erst, gewissermafsen als Bestimmungen zweiten Grades,ihre spezifischen Eigenschaften dazu träten, um sie zu dieser bestimmtenzu machen. Als ob diejenigen Eigenschaften, auf die hin wir einHandeln als Arbeit überhaupt bezeichnen, nicht mit seinen übrigen Be-stimmungen eine vollkommene Einheit bildeten, als ob jene Scheidungund Rangordnung nicht auf einem ganz willkürlich gesetzten Grenzstrichberuhte! Gerade als ob der Mensch erst Mensch überhaupt wäre, unddann, in realer Scheidung davon, erst das bestimmte Individuum!Freilich ist auch dieser Irrtum begangen und zur Grundlage sozialerTheorien gemacht worden. Der Arbeitsbegriff, mit dem die ganzevorhergehende Erörterung rechnet, ist eigentlich nur negativ bestimmt:als dasjenige, was übrig bleibt, wenn man von allen Arten des Arbeitensalles wegläfst, was sie voneinander unterscheidet. Allein, was hier tat-sächlich übrig bleibt, entspricht keineswegs, wie eine verlockende Analogienahelegen könnte, dem physikalischen Begriff der Energie, die, inquantitativer Unveränderlichkeit, bald als Wärme, bald als Elektrizität,bald als mechanische Bewegung auftreten kann; hier ist allerdings einmathematischer Ausdruck möglich, der das Gemeinsame aller dieserspezifischen Erscheinungen und sie als Äufserungen dieser einen Grund-tatsache darstellt. Menschliche Arbeit aber, ganz im allgemeinen, ge-stattet keine derartig abstrakte, aber doch bestimmte Formulierung.Die Behauptung, dafs alle Arbeit schlechthin Arbeit und nichts andereswäre, bedeutet, als Grundlage für die Gleichwertigkeit derselben, etwasgenau so Ungreifbares, abstrakt Leeres, wie jene Theorie: jeder Menschsei eben Mensch und deshalb seien alle gleichwertig und zu den gleichenRechten und Pflichten qualifiziert. Soll der Begriff der Arbeit also,dem in seiner bisher angenommenen Allgemeinheit mehr ein dunklesGefühl als ein fester Inhalt seine Bedeutung geben konnte, eine solchewirklich erhalten, so bedarf es einer näheren Präzision des realen Vor-ganges, den man unter ihm verstehen kann.
Als dieses letzte, konkrete Element ist, worauf ich jetzt zurück-komme, die Muskelarbeit behauptet worden; und wir fragen nach demRechte dieser Behauptung, nachdem wir ihren Beweis aus der Kosten-losigkeit der geistigen Arbeit oben in seiner Gültigkeit beschränkt haben.