527
»Menschen« sind, wie dieser es ist. Sie geben vielmehr nur einen ge-wissen Bruchteil ihres Seins und ihrer Kräfte in den Staat hinein, mitanderen reichen sie in andere Kreise, die Gesamtheit ihrer Persönlichkeitwird überhaupt von keinem erfafst. Diese aber setzt der Monarch indas Verhältnis ein, und also mehr als jeder einzelne seiner Untertanenfür sich. Solange freilich das Regiment in dem Sinne unumschränkt ist,dafs der Herrscher unmittelbar über die Personen in dem ganzenUmfang ihres Seins verfügen kann, mag jene Unverhältnismäfsigkeitbestehen. Der moderne Rechtsstaat dagegen grenzt den Bezirkgenau ab, mit dem die Personen in die Staatssphäre hineinfallen, erdifferenziert jene, um aus gewissen ausgesonderten Elementen ihrer sichselbst zu bilden. Je entschiedener diese Differenzierung ist, als ein destoobjektiveres, von der Form individueller Seelenhaftigkeit gelöstes Gebildesteht der Staat dem Individuum gegenüber. Dafs er so eine Syntheseaus den differenzierten Elementen der Subjekte ist, macht ihn ersichtlichebenso zu einem unter-persönlichen, wie zu einem über-persönlichenWesen. Wie mit dem Staat aber verhält es sich mit allen Gebildendes objektiven Geistes, die durch Zusammenfügung differenzierter indivi-dueller Leistungen entstehen. Denn so sehr diese an sachlich-geistigemGehalt und Entwickelbarkeit desselben jeden individuellen Intellekt über-treffen, so empfinden wir sie doch in demselben Mafs, in dem dieDifferenziertheit und Anzahl der arbeitsteiligen Elemente zunimmt, alsblofsen Mechanismus, dem die Seele fehlt. Aufs deutlichste tritt hierder Unterschied hervor, den man als den von Geist und Seele bezeichnenkann. Geist ist der objektive Inhalt dessen, was innerhalb der Seele inlebendiger Funktion bewulst wird; Seele ist gleichsam die Form, die derGeist, d. h. der logisch-begriffliche Inhalt des Denkens, für unsereSubjektivität, als unsere Subjektivität, annimmt. Der Geist in diesemSinne ist deshalb nicht an die Gestaltung zur Einheit gebunden, ohnedie es keine Seele gibt. Es ist, als ob die geistigen Inhalte irgendwieverstreut da wären und erst die Seele führte sie in sich einheitlichzusammen, ungefähr wie die unlebendigen Stoffe in den Organismus unddie Einheit seines Lebens einbezogen werden. Darin liegt die Gröfsewie die Grenze der Seele gegenüber den einzelnen, in ihrer selbständigenGültigkeit und sachlichen Bedeutsamkeit betrachteten Inhalten ihres Be-wufstseins. In so leuchtender Vollkommenheit und restlosem Sich-Selbst-Genügen auch Plato das Reich der Ideen zeichnen mag, die doch nichtsanderes sind, als die von aller Zufälligkeit des Vorgestelltwerdens gelöstenSachinhalte des Denkens, und so unvollkommen, bedingt und dämmerndihm die Seele des Menschen mit ihrer blassen, verwischten, kaum er-