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Philosophie des Geldes / von Georg Simmel
Entstehung
Seite
580
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Eintragung vollzogen werden. Wo indes jene durch das Geld ge-tragene Beschleunigung des wirtschaftlichen Lebens sich durchgesetzthat, da sucht sie nun, andrerseits, die ihr widerstrebende Form desGrundbesitzes dennoch nach sich zu rhythmisieren. Im 18. Jahr-hundert gab der pennsylvanische Staat Hypotheken auf Privatländereienund liefs die einzelnen Abschnitte derselben als Papiergeld kursieren:Franklin schrieb darüber, diese Scheine seien in Wirklichkeit ge-münztes Land. Entsprechend ist bei uns von konservativer Seitehervorgehoben worden, dafs die Hypothekengesetzgebung der letztenJahrzehnte auf eine Verflüssigung des Grundbesitzes hinarbeite und diesenin eine Art Papiergeld verwandle, das man in beliebig vielen Anteils-scheinen weggeben könne; so dafs, wie auch Waldeck sich ausdrückte,der Grundbesitz nur dazusein scheine, um subhastiert zu werden. Be-zeichnend genug mobilisiert das moderne Leben seine Inhalte auch imäufserlichsten Sinne und an manchen Punkten aufserhalb der allbekannten.Das Mittelalter und noch die Renaissance hatte das, was uns jetzt»Mobilien« in engster Bedeutung sind, wenig im Gebrauch. Schränke,Kredenzen, Sitzbänke waren in die Täfelung eingebaut, Tische undStühle so schwer, dafs sie oft unbeweglich waren, die kleinen, hin undher zu schiebenden Einrichtungsgegenstände fehlten fast ganz. Seitdemerst sind die Möbel gleichsam mobil geworden wie das Kapital. Undendlich exemplifiziere ich diese Macht der geldwirtschaftlichen Bewegung,die übrigen Lebensinhalte ihrem Tempo zu unterwerfen, an einer Rechts-bestimmung. Es ist ein alter juristischer Grundsatz, dafs ein Gegen-stand , der seinem rechtmäfsigen Eigentümer entfremdet worden ist,diesem unter allen Umständen zurückgegeben werden mufs, selbst wennder augenblickliche Besitzer ihn ehrlich erworben hat. Nur in bezugauf Geld gilt dies nicht: nach römischem wie nach modernen Rechtendarf eine gestohlene Geldsumme, sobald sie von einer dritten Persongutgläubig erworben ist, dieser nicht wieder zugunsten des Bestohlenenabgenommen werden. Ersichtlich wird diese Ausnahme durch die Praxisdes Geschäftsverkehrs gefordert, der ohne dieselbe aufserordentlich er-schwert, beunruhigt, unterbrochen sein würde. Nun hat man aber neuer-dings diesen Erlafs der Restitution auch auf alle übrigen Objekte aus-gedehnt, soweit sie im Bereich des Handelsgesetzbuches stehen. Dasbedeutet also: die Zirkulationsbeschleunigung im Warenverkehr nähertjede Ware dem Charakter des blofsen Geldes an, läfst sie nur als Geld-wert funktionieren und unterwirft sie deshalb nur den Bestimmungen,welche das Geld zum Zweck der Leichtigkeit seines Verkehrs fordernmufs!7