Siebentes Kapitel: DieGrundtypend.kapitalistischenAnternehmertums IIZ
Fürsten gab häufig genug erst den Anstoß, damit sich kapita-listisches Wesen entfalte, sie bedeutet also häufig genug denersten Anfang des Unternehmungsgeistes überhaupt. Wir habenein klassisches Zeugnis für dieses Verhältnis der staatlichen zurprivaten Initiative in dem Ausspruche eines deutschen Kame-ralisten, der meinte: zur Verbesserung der Manufakturen ge-hörten Klugheit, Nachdenken, Kosten und Belohnungen, unddann zu dem Schlüsse kommt: „Das sind Staatsbeschäf-tigungen; der Kaufmann aber bleibet bei dem,was er erlernt hat und wie er es gewohnt ist. Erbekümmert sich nicht um die allgemeinen Vorteile seines Vater-landes ^")." Dieser Satz spricht Bände. And wenn er auch indem damals rückständigen Deutschland niedergeschrieben wordenist, so gilt er in abgeschwächtem Maße doch für weite Kreisedes frühkapitalistischen Wirtschaftslebens überhaupt. Was hättez. B. vielerorts aus dem Bergbau werden sollen, wenn derFürst nicht beizeiten eingesprungen wäre und den verfahrenenKarren aus dem Sumpfe geholt hätte. Man denke an dieGeschichte des Bergbaues in dem heutigen Ruhrbezirke. „Beider planlosen Gräberei, die fast bis zur Mitte des 18. Jahr-hunderts jahrhundertelang geherrscht, gab es natürlich keine Vor-richtung. In der Cleve-Märkischen Bergordnung von 1766übernahm der Staat die technische und wirtschaftliche Leitungdes Betriebes. Der Vormund erzog das direktionslose Kind" ^°).
And so geschah es in tausend anderen Fällen.
Aber nicht nur, daß der Staat seinen Unternehmungsgeistbetätigte, sondern ebenso wie er ihn betätigte, wird bedeutsam fürdie kapitalistische Gesamtentwicklung. Die staatliche Unternehmunghatte stets einen großen, einen überragenden Zug. Das galtfür den äußeren Rahmen der Veranstaltung. In Zeiten un-genügender Kapitalbildung waren die Summen, mit denen dieStaatsverwaltungen einAnternehmenfundierenkonnten,bedeutend;