Neuntes Kapitel: Die Rechenhaftigkeit
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Jahre 1340 schon die Stadtverwaltung Genuas ihre Bücher aufder Grundlage der partits äoppia in einer Vollendung geführthat, die auf ein beträchtliches Alter dieses Systems schließen läßt.Aus dem 15. Jahrhundert besitzen wir dann mehrfache Zeug-nisse für ihre Verbreitung im öffentlichen und privaten Rechnungs-wesen. Das lehrreichste und vollkommenste Beispiel sind dieuns erhaltenen Geschäftsbücher der Gebrüder Soranzo inVenedig (1406), um deren Bearbeitung sich Ä. SievekingVerdienste erworben hat. Ihre erste theoretische Durchbildungund Darstellung erfuhr dann die doppelte Buchführung durchFraLucaPaciuoli, derinder elften Abhandlung im neuntenAbschnitt des ersten Teiles seiner Summa -uitnmetica diesenGegenstand erörtert hat.
Vollkommen oder weniger vollkommen: jedenfalls „rechnete"man in jenen Jahrhunderten des keimenden Kapitalismus namentlich in Italien schon mächtig; rechnete man und buchteman: die Rechnerei und Bucherei war zu einer wesentlichen Be-schäftigung der „bürgerlichen" Unternehmer geworden, die in denAnfängen sicher noch vieles selbst tun mußten, was später an-gestellten Buchhaltern übertragen wurde.
Messer Benedetto Alberti pflegte zu sagen: es stünde demtüchtigen Geschäftsmann so wohl an, wenn er immer die Äändemit Tinte beschmiert habe. Er erklärte es als die Pflicht jedesKaufmanns, sowie jedes Geschäftsmannes, der mit vielen Leutenzu tun hat, immer alles aufzuschreiben, jeden Vertrag, jedenEingang und Ausgang an Geld, alles so oft zu überprüfen,daß er eigentlich immer die Feder in der Kand hätte. . .
Die Führung auf dem Gebiete des kaufmännischen Rech-nungswesens, die in den Ansängen zweifellos Italien gehabthatte, ging dann in den folgenden Jahrhunderten auf Holland über. Holland wurde das Musterland nicht nur für alles, wasbürgerliche Tugend hieß, sondern auch für rechnerische Exakt-
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