Zwölftes Kapitel: Der Bourgeois alten Stils
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zu verkauften, und allzusehr zu schleudern, bringt keinenSegen."
Als eine geradezu schmutzige Praktik aber galt der öffent-liche Hinweis darauf. In der fünften Auflage des LompleteLnAligli l'rademan (1745) findet sich eine Anmerkung derHerausgeber folgenden Inhalts: „Seit unser Autor schrieb(Defoe starb 1731), ist die Llnsitte des Anterbietens so schäm-los entwickelt (tni8 unciergellinA praLtice is Zrown to sucn asnameiul neiANt), daß gewisse Leute öffentlich bekanntmachen:daß sie ihre Waren billiger als die übrige Kaufmannschaft ab-geben (tNÄl psrticuwr pergons publicl<l> Aävertise Inat tne^unäersell tke rest ok tne traäe).
Ein besonders wertvolles Dokument besitzen wir für Frank-reich, sogar aus der zweiten Äälfte des 18. Jahrhunderts,woraus mit aller Deutlichkeit hervorgeht, wie unerhört diePreisunterbietung und deren öffentliche Bekanntmachung damalsselbst in Paris noch waren. Es heißt darin (einer Ordonnanzdes Jahres 1761), daß derartige Manipulationen nur als dieletzte Verzweiflungstat eines unsoliden Geschäftsmannes an-gesehen werden müssen. Die Ordonnanz verbietet auf dasstrengste allen en Aro8- und en Detail-Kaufleuten in Paris und seinen Vororten, „daß einer hinter dem andern herlaufe",um ihren Waren Absatz zu verschaffen; insbesondere aberZettel zu verteilen, um darauf auf ihre Waren hinzuweisen.
Aber auch andere Weisen, sich auf Kosten anderer Wirt-schaften zu bereichern, die Kreise anderer Wirtschaftssubjektezu stören, um sich einen Vorteil zu verschaffen, galten als ver-werflich. Der Verfasser des „Vollkommenen englischen Kauf-manns" stellt über die Anzweckmäßigkeit und Anstatthaftigkeitsolchen Niederkonkurrierens folgende Betrachtungen an, dieüberaus lehrreich sind für die Erkenntnis damaliger Wirt-schaftsgrundsätze und uns wiederum einen deutlichen Beweis