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Der Bourgeois : zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen / Werner Sombart
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Zweiter Abschnitt: Die sittlichen Mächte

die Erwägung angestellt: ob die göttliche Majestät damit an-erkannt oder verleugnet werde. Nicht nur die Beziehungenzwischen Mensch und Gott regelt das jüdischeGesetz", nichtnur einem metaphysischen Bedürfnisse kommen die Sätze derReligion entgegen: auch für alle anderen denkbaren Beziehungenzwischen Mensch und Mensch oder zwischen Mensch und Naturenthalten die Religionsbücher die bindende Norm. Dasjüdische Recht bildet ebenso einen Bestandteil des Neligions-systems wie die jüdische Sittenlehre. Das Recht ist von Gott gesetzt und sittlich gut und Gott gefällig; sittliches Gesetz undgöttliche Verordnung sind für das Judentum völlig untrennbareBegriffe.

Bei keinem Volke ist aber auch so gut wie bei den JudenVorsorge getroffen, daß der Geringste die Vorschriften derReligion auch wirklich kennt. Der Grund liegt in der syste-matischen Ausbildung, die jedes Iudenkind in Neligionssachenerfährt; liegt in der Einrichtung, daß der Gotttesdienst selberzu einem guten Teile dazu benutzt wird, Stellen aus denheiligen Schriften vorzulesen und zu erläutern, so zwar, daßwährend des Jahres einmal die ganze Thora zur Verlesungkommt; liegt darin, daß nichts so sehr dem einzelnen ein-geschärft wird als die Verpflichtung zum Thorastudium undSchemalesen.

Aber kein zweites Volk ist wohl auch so streng in denBahnen gewandelt, die Gott ihm gewiesen, hat die Vorschriftender Religion so peinlich zu befolgen sich bemüht wie die Juden.

Man hat gesagt, die Juden seien dasunfrömmste" allerVölker. Ich will hier nicht entscheiden, mit welchem Rechteman das von ihnen behauptet. Sicherlich aber sind sie gleich-zeitig dasgottesfürchtigste" Volk, das jemals auf Erden ge-wandelt ist. In zitternder Angst haben sie immer gelebt, inzitternder Angst vor Gottes Zorn.