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Der Bourgeois : zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen / Werner Sombart
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Zweiter Abschnitt: Die sittlichen Mächte

Beim Ä. Thomas ist der Kapitalbegriff noch in 8wtunascencii. Aber auch er unterscheidet doch auch schon wennauch noch nach wesentlich formalen Merkmalen das einfacheDarlehn von der Kapitalanlage und erklärt den Gewinn ausjenem für unzulässig, aber aus dieser für statthaft^).

Dagegen ist bei Antoninus von Florenz und Bernar-dus vonSiena der Kapitalbegriff zu voller Schärfe entwickeltund wird auch mit dem WorteKapital" bezeichnet. Was sieüber ihn auszusagen wissen, hat die nationalökonomische Wissen-schaft erst seit Marx wieder gelernt. So entwickelt was nichteigentlich zu dem Problem gehört, das uns hier beschäftigtAntoninus mit völliger Sachbeherrschung die Bedeutung derSchnelligkeit des'Kapitalumschlags für die Steigerung desProfits"«).

Was uns hier interessiert, ist folgendes: Kapitalanlage (ratiocapiwlis) und Geldleihe lMio mutui) werden in einen scharfenund grundsätzlichen Gegensatz zueinander gestellt^"). In derForm der Leihe ist das Geld unfruchtbar, als Kapital ist esfruchtbar:es hat als solches nicht einfach den Charakter desGeldes oder einer Sache, sondern darüber hinaus eineschöpferische Eigenschaft, die wir eben alsKapitalbezeichnen" "^).

Die sehr einfache Formel, in der die kirchlichen Autoritäten nunzu der Frage des Gewinnmachens Stellung nehmen, ist diese:

Einfacher Leihzins in jeder Gestalt ist verboten;Kapitalprofit in jeder Gestalt ist erlaubt: sei es,daß er aus Handelsgeschäften fließt, sei es aus einem Verlags-unternehmen : cisns pecuniam .. artekici msterias emenäaset ea e>8 artikicisw iscienäum ; sei es, daß er durch Transport-versicherung erzielt wird^); sei es durch Beteiligung an einemUnternehmen: mocZo societatiZ^), »her wie sonst"").

Nur eine Einschränkung wird gemacht: der Kapitalist muß