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Zweiter Abschnitt: Die sittlichen Mächte
Beim Ä. Thomas ist der Kapitalbegriff noch in 8wtunascencii. Aber auch er unterscheidet doch auch schon — wennauch noch nach wesentlich formalen Merkmalen — das einfacheDarlehn von der Kapitalanlage und erklärt den Gewinn ausjenem für unzulässig, aber aus dieser für statthaft^).
Dagegen ist bei Antoninus von Florenz und Bernar-dus vonSiena der Kapitalbegriff zu voller Schärfe entwickeltund wird auch mit dem Worte „Kapital" bezeichnet. Was sieüber ihn auszusagen wissen, hat die nationalökonomische Wissen-schaft erst seit Marx wieder gelernt. So entwickelt — was nichteigentlich zu dem Problem gehört, das uns hier beschäftigt —Antoninus mit völliger Sachbeherrschung die Bedeutung derSchnelligkeit des'Kapitalumschlags für die Steigerung desProfits"«).
Was uns hier interessiert, ist folgendes: Kapitalanlage (ratiocapiwlis) und Geldleihe lMio mutui) werden in einen scharfenund grundsätzlichen Gegensatz zueinander gestellt^"). In derForm der Leihe ist das Geld unfruchtbar, als Kapital ist esfruchtbar: „es hat als solches nicht einfach den Charakter desGeldes oder einer Sache, sondern darüber hinaus eineschöpferische Eigenschaft, die wir eben alsKapitalbezeichnen" "^).
Die sehr einfache Formel, in der die kirchlichen Autoritäten nunzu der Frage des Gewinnmachens Stellung nehmen, ist diese:
Einfacher Leihzins in jeder Gestalt ist verboten;Kapitalprofit in jeder Gestalt ist erlaubt: sei es,daß er aus Handelsgeschäften fließt, sei es aus einem Verlags-unternehmen : cisns pecuniam .. artekici msterias emenäaset ea e>8 artikicisw iscienäum ; sei es, daß er durch Transport-versicherung erzielt wird^); sei es durch Beteiligung an einemUnternehmen: mocZo societatiZ^), »her wie sonst"").
Nur eine Einschränkung wird gemacht: der Kapitalist muß