Einundzwanzigstes Kapitel: Der Judaismus 345
konnte im besten Glauben handeln, wenn er den Fremden etwa„übervorteilte". Zwar wurde ihm in manchen Fällen ausdrück-lich eingeschärft: du mußt auch dem Fremden gegenüber ehr-lich sein lz. B. Ch. h. 231), aber daß man das schon ausdrück-lich sagen mußte I And dann hieß es ja wieder expressis verbis(Ch. h. 227. 26): „Einen Nichtjuden kann man übervorteilen,denn es heißt in der Schrift 3. Mos. 25, 14, es soll niemandseinen Bruder übervorteilen" (hier ist nicht vom Betrug dieNede, sondern von einem höheren Preise, den man einemFremden abnimmt).
Diese ganz vage Auffassung: am Fremden darfst du einenSchmu machen, darfst auch im Verkehr mit ihm mal fünfegerade sein lassen (du begehst damit keine Sünde), wurde nunwohl dort noch gefestigt, wo sich jene formale Rabulistik imTalmudstudium entwickelte wie in vielen Iudengemeinden desOstens Europas . Wie diese auf das Geschäftsgebaren derJuden laxifizierend eingewirkthat, stellt Graetz anschaulich dar,dessen Worte (da er ja in diesem Falle gewiß ein einwands-freier Zeuge ist) ich hier ungekürzt wiedergeben möchte (da siefür manchen Zug im wirtschaftlichen Wirken der Aschkenaze dieErklärung enthalten): „Drehen und Verdrehen, Advokatenkniffig-keit, Witzelei und voreiliges Absprechen gegen das, was nichtin ihrem Gesichtskreise lag, wurde ... das Grundwesen despolnischen Juden . . . Biederkeit und Rechtssinn waren ihmebenso abhanden gekommen wie Einfachheit und Sinn fürWahrheit. Der Troß eignete sich das kniffige Wesen der Hoch-schulen an und gebrauchte es, um den minder Schlauen zu über-listen. Er fand an Betrügerei und Äberlistung Lust und eineArt siegreicher Freude. Freilich gegen Stammesgenossen konnteList nicht gut angewendet werden, weil diese gewitzigt waren;aber die nichtjüdische Welt, mit der sie verkehrten, empfand zuihrem Schaden die Überlegenheit des talmudischen Geistes des