Z4ß Zweiter Abschnitt: Die sittlichen Mächte
polnischen Juden ... Die Verdorbenheit der polnischen Judenrächte sich an ihnen auf eine blutige Weise und hatte zur Folge,daß die übrige Judenheit in Europa von dem polnischen Weseneine Zeitlang angesteckt wurde. Durch die Abwanderung derJuden aus Polen (infolge der kosakischen Judenverfolgungen)wurde das Judentum gleichsam polonisiert."
Die zweite, vielleicht noch bedeutsamere Wirkung, die diedifferenzielle Behandlung der Fremden im jüdischen Rechte imGefolge hatte, war die, daß ganz allgemein die Auffassung vondem Wesen des Handels-- und Gewerbebetriebes sich umgestaltete,und zwar frühzeitig in der Richtung, wie wir sagen würden,der Gewerbefreiheit und des Freihandels. Wenn wir die Judenals die Väter des Freihandels (und damit als die Bahnbrecherdes Kapitalismus) kennen gelernt haben, so wollen wir hierfeststellen, daß sie dazu durch ihr früh im freihändlerischenSinne entwickeltes Gewerberecht (das immer als göttliches Gebotzu gelten hat) nicht zuletzt vorbereitet waren, und wollen fernerfeststellen, daß dieses freiheitliche Recht offenbar durch dasFremdenrecht stark beeinflußt worden ist. Denn es läßt sichziemlich deutlich verfolgen, daß im Verkehr mit Fremden sichzuerst die Grundsätze des personalgebundenen Rechtes lockernund von freiwirtschaftlichen Gedanken ersetzt werden.
Ich verweise nur auf folgende Punkte.
Das Preisrecht (oder die Preispolitik) steht für den Verkehrmit Genossen in Talmud und Schulchan Aruch durchaus nochim Bannkreis der Idee vom ju8tum prelium (wie das ganzeMittelalter überhaupt), erstrebt also eine Konventionalisierungder Preisbildung unter Anlehnung an die Idee der Nahrung:dem Nichtjuden gegenüber wird das jugtum pretium fallengelassen, wird die „moderne" Preisbildung als die natürlicheangesehen (Ch. h. 227, 26; vgl. schon B. m. 49,''ff.).
Aber woher auch immer diese Auffassung stammen möge: