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Der Bourgeois : zur Geistesgeschichte des modernen Wirtschaftsmenschen / Werner Sombart
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Einundzwanzigstes Kapitel: Der Judaismus Z47

überaus wichtig ist die Tatsache selbst, daß schon im Talmud und noch deutlicher im Schulchan Aruch gewerbefreiheitlicheund freihändlerische Anschauungen vertreten werden, die demgesamten christlichen Recht? des Mittelalters ganz und garfremd waren. Das durch ein gründliches und systematischesStudium der Quellen einwandfrei und im einzelnen festzustellen,wäre eine dankbare Aufgabe für einen gescheiten Rechts- undWirtschaftshistoriker. Ich muß mich hier wieder mit der Äer-Vorkehrung einiger weniger Stellen begnügen, die aber, wiemir scheint, schon genügen, um meine Behauptung als richtigzu erweisen. Da ist zunächst eine Stelle in Talmud undCodices, die grundsätzlich die freie Konkurrenz zwischenHandeltreibenden anerkennt (also ein Geschäftsgebaren, das, wiewir in anderem Zusammenhange sahen, aller vorkapitalistischenund frühkapitalistischen Auffassung vom Wesen des anständigenKaufmanns widersprach). B. m. fol. 60 " ^ lautet (inSammter -scher Übersetzung): Mischna :R. Iehuda lehrt: Der Krämersoll den Kindern nicht Sangen und Nüsse verteilen, weil er siedadurch gewöhnt, zu ihm zu kommen. Die Weisen jedocherlauben es. Auch darf man nicht den Preis verderben.Die Weisen jedoch (meinen): sein Andenken sei zum Guten;man soll nicht die gespaltenen Bohnen auslösen. So ent-scheidet Abba Saul; die Weisen dagegen erlauben es."

Gemara:Frage: Was ist der Grund der Nabbanen?Antwort: Weil er zu ihm sagen kann: ich verteileNüsse, verteile du Pflaumen (I).

In der Mischna stand:Auch darf man nicht den Preisverderben, die Weisen dagegen sagen, sein Andenken sei zumGuten usw. Frage: Was ist der Grund der Rabbanen? Weiler das Tor (den Preis) erweitert (herabsetzt)." Auf derWanderung bis zum Schulchan Aruch sind dann die anti-gewerbefreiheitlichen Räsonnements ganz abgestorben und die