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Einleitung. Die Organisation der wirtschaftlichen Arbeit.
nicht etwa, wie aus den angeführten Beispielen irrtümlich gefolgertwerden könnte, Einheit der Werkstätte immer notwendiges Er-fordernis für die Einheitlichkeit eines Betriebes: diese kann auchvorliegen, trotzdem sich der Betrieb an verschiedenen Punkten ab-spielt. Geschieht dies nacheinander, so dürfte überhaupt keinZweifel an der Einheit des Betriebes auf kommen; so bei der Arbeitdes Störers, der russischen Artele u. dergl. Aber es gilt auch fürdie gleichzeitige Arbeit an verschiedenen räumlich getrennten Stätten. • *
Das ist klar, z. B. bei einer vielleicht über dreifsig oder vierzigHektare ausgedehnten Waggonmanufaktur, deren einzelne Werk-stätten doch alle unter einer straffen Centralleitung stehen, trotzdemsie oft halbe Stunden lang auseinander liegen. Aber auch die ge-trennt liegenden Werke eines Hochofen- und Eisenhüttenwerkskönnen unter Umständen einen Betrieb formieren. Beispielsweiseder Hochofen und die Kokerei, oder der Hochofen und das Puddel-oder Schmelzwerk, oder das Stahl- und das Walzwerk u. s. w. EinBergwerk, das doch sicher einen einheitlichen Betrieb bildet, istseiner Natur nach Uber mehrere räumlich voneinander getrennteStätten ausgebreitet. Wenn auch die verschiedenen Arbeitsstellen,die nach einem Förderschacht gravitieren, in diesem auch ihre räum-liche Vereinigung finden, so hat doch ein und dasselbe Bergwerkoft mehrere Förderschächte; und aufser dem Förderschachte ge-hören zu dem Betriebe beispielsweise eines Eisenerz- oder Zink-bergwerks noch die Aufbereitungs- und Waschanstalten, die oftstundenweit von der Förderstelle entfernt auf den Halden liegen.
Die Bleicherei und Färberei einer Weberei können ganz getrenntvon dem Websaale sein und doch mit der Weberei einen Betriebbilden, ebenso wie die Spulerei, Schererei und Aufbäumerei.
Dann giebt es auch Fälle, in denen die über ein grofses Ge-biet ganz separiert arbeitenden Einzelarbeiter doch als Zugehörigezu einem Betriebe angesehen werden müssen, weil sie einer ihrenArbeitsprozefs bis in die Details regelnden — d. h. auch die Internader Produktion umfassenden — einheitlichen Leitung unterstehen.
Hierhin rechne ich z. B. die von einer Centrale ausgesandtenMalergehülfen, die in den einzelnen Wohnungen ihre Arbeit ver- r
richten; sie erhalten nicht nur den Plan der Produktion, sowie dieDetails der Ausführung ganz genau vorgeschrieben, sondern sieunterstehen auch der unausgesetzten Kontrolle des reiheumpassierendenMalermeisters, haben vorgeschriebene Anfangs- und Endtermine,
Pausen u. s. w. So kann auch — wenn es auch nicht, wie obenschon gesagt wurde, die Regel bildet — doch gelegentlich eine