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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Viertes Kapitel. Der Begriff des Handwerks.

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sich durch Austausch seiner Leistungen oder Erzeugnissegegen entsprechende Äquivalente seinen Lebensunterhalt ver-schafft.

Nur in diesem specifisch-ökonomischen Sinne wirdin der folgenden Darstellung das Handwerk ver-standen. Ehe wir jedoch über sein Wesen näheres aussagen,müssen wir noch der übrigen Bedeutungen kurz gedenken, die demWorte beiwohnen. Handweilc ist

5.die geschlossene Gesamtheit der ein bestimmtes GewerbeBetreibenden, Gilde, Zunft, Innung (Grimm, 3). Aber die Be-zeichnungHandwerk man denke an denUntergang desHandwerks, an dieGesetze zum Schutze des Handwerks u. dergl. wird doch wohl auch noch

(3. im Sinne des Inbegriffs aller die handwerksmäfsige Organi-sation einer Zeit betreffenden Erscheinungen gebraucht. Dieseletztere Bedeutung berührt sich engstens mit der oben unter 4 ge-gebenen Definition: es handelt sich in beiden Fällen um dieselbeSache, nur dafs der Gesichtspunkt, unter dem sie betrachtet wird,verschieden ist. In einem Falle denken wir an die um das Produktions-wirtschaftssubjekt, den Handwerker, gruppierten bezw. von ihmausgehenden Vornahmen, Zwecksetzungen, Rechtsverhältnisse u. s.w.,im anderen Falle an den Niederschlag aller der von den Einzelnenunternommenen und geschaffenen Beziehungen in der objektivenRechts- und Sittenordnung und den sich auf Grund ihrer abspielen-den wirtschaftlichen Vorgänge. In beiden Fällen handelt es sichum dasjenige, was wir auch als handwerksmäfsige Organi-sation des Wirtschaftslebens bezeichnen können, die einmalmehr nach ihrer subjektiven, das andere Mal mehr nach ihrer ob-jektiven Seite gewürdigt wird.

7. In dem Sinne, in dem diesem Buche die Überschrift ge-geben worden ist, fassen wir Handwerk (handwerksmäfsige Or-ganisation) in Übertragung auf jede nach Art des Handwerks imeigentlichen Sinne (Bedeutung 4 und 6) ausgeübte wirtschaft-liche Thätigkeit.: Handwerk im weiteren Sinne.

Ich denke nun, dafs wir das Wesen der handwerksmäfsigenOrganisation wie jeder anderen erkennen werden, wenn wir Klar-heit über die folgenden Punkte werden verbreitet haben, die wohlzur Charakterisierung einer Wirtschaftsform hinreichend sind:

1. das Wirtschaftssubjekt;

2. die Art seines Wirkens;

3. die Art und Weise der Verwertung der Erzeugnisse;