Fünftes Kapitel. Das Wesen d. handwerksmäfs. Organisat. d. Gewerbes. 80
Da eine Darstellung der handwerksähnlichen Erscheinungen,wie des gewerblichen Arbeitsverhältnisses in den Fronhöfen etc.aufserhalb des Rahmens dieser Untersuchungen liegt, so sollen nureinige der wichtigsten geschichtlich empirischen Fälle aufgeführtwerden, in denen wir nicht Handwerker im ökonomischenSinne, sondern nur im technischen Sinne, d. h. gleichegewerbliche Arbeiter in anderem Milieu, hier zunächst in ge-► schlossenen Eigenwirtschaften anzunehmen haben.
Allgemeiner Bekanntschaft erfreuen sich jetzt die Organisationender römischen Oiken, sowie der frühmittelalterlichen Villen-, Fron-hof-, Kloster- etc. Wirtschaften. Wir wissen, dafs in diesen grofsenEigenwirtschaften zahlreiche gewerbliche Verrichtungen verselbst-ständigt waren und technisch genau so ausgeführt wurden wieanderswo vom Handwerker. Bei der liebevollen Behandlung, diediese Gebilde auch in der nationalökonomischen Litteratur seitlängerer Zeit erfahren haben, erübrigt ein genaueres Eingehen aufsie an dieser Stelle. Dagegen mag an einige andere weniger be-kannte Erscheinungen ganz ähnlicher Natur hier kurz erinnertwerden. So erfahren wir von grofsartigen Fronhoforganisationenmit entsprechenden handwerksartigen gewerblichen Arbeitern imalten Ägypten, beispielweise der 13. Dynastie: „wie die Grofsenvon Memphis, so besafsen auch die Vorsteher des Nomos MaliHörige, die sich auf jedes Handwerk verstanden: Zimmerleute undSchiffsbaumeister fällen Bäume und behauen sie, Tischler undStellmacher sehen wir bei feinerer Arbeit, Steinmetzen, Bildhauerund Anstreicher rühren die Hände und Ziegelstreicher beim Knetendes Thons auch die Füfse, Töpfer sorgen für die Gefäfse desHauses, die sie schön zu drehen und zu brennen verstehen, undGlasbläser für Flaschen zu feinerem Bedarf; Gerber und Schusterüben ihr Handwerk, und an den im Frauengemach aufgestelltenWebstühlen sind dienende Weiber thätig, welche von feistenMännern bewacht werden 1 .“ Ist hier die Oikenwirtschaft in reinemTypus vertreten, so erfahren wir von wohl organisierten Grund-herrschaften mit abgabepflichtigen Bauern und Gewerbetreibendenr im „alten“ und „mittleren“ Reich des Jahrtausend 2830—1930 v.
Chr. 2 .