170
Erstes Buch. Die Wirtschaft als Handwerk.
nach konkretem Zahlenmaterial für den Geschäftsumfang oder denWarenumsatz einzelner Händler umzusehen. Glücklicherweise fehltes daran nicht. Gleich die zuletzt erwähnte Quelle giebt uns inihren Notariatsverträgen über temporäre „Handelsunternehmungen“,weil darin die Beträge des eingeschossenen Betriebsfonds an-gegeben sind, einen vortrefflichen Anhaltspunkt für die richtigeBemessung der Gröfsenverhältnisse mittelalterlichen Handels. Indem 1853 veröffentlichten zweiten Band der Chartae finden sich von r
Nr. 293 ab, d. h. seit dem 16. April 1156 eine grofse Anzahlvon Commenda- und Societas-Verträgen mit Angabe des ein-geschossenen Vermögens. Solcher Verträge habe ich die ersten 50zusammen gestellt und den Durchschnitt der darin angegebenen„Gesellschaftsvermögen“ gezogen. Es giebt bei einem Gesamt-betrag von 7470 genuesischen Libre, über die die 50 Verträge lauten,einen Durchschnitt von rund 150 lb., d. h. bei einem Verhältnisder-Lira zum Florin von 5:4, von 120 1 /a fl., das sind also etwa1000—1100 M. heutiger Währung.
Unter den Beträgen lautet der höchste über 900 lb., zweiweitere über mehr als 400 lb., zwei über 300 lb., der Rest bleibtunter dieser Summe. Dabei handelt es sich vielfach um Geschäftemit fernen Ländern: Nr. 431 Vertrag über 297 lb. Handel nach 0
Alexandria, 434 (224 lb.) nach Tunis, 441 (150 lb.) nach Alexandria ,
457 (300 lb.) nach Sicilien u. s. w. Häufig wird der eine der An-teile in Waren (in pannis) geleistet: es associiert sich ein Hand-werker, der Tücher macht, mit einem andern, der die Tücher überLand oder See verführen soll.
Ganz ähnliche Ziffern wie in dem Genua des 12. Jahrhundertsfinden wir in den Gesellschaftsverträgen Lübecks im 13. Jahr-hunderts h
Hätte man sich die kleine Mühe schon früher gemacht, dieSummen, die den Commenda- und Societas-Verträgen zu Grundeliegen, aufzurechnen: es wäre viel unnützes Gerede über die „wirt-schaftliche Natur“ dieser Gesellschaftsformen vermieden worden 2 yin denen man von Anbeginn an die Flügelschläge des Kapitalismus t
hat wollen rauschen hören.
1 Siehe die Beispiele bei C. W. Pauli, Liib. Zustände 1, 140 ff.
3 Aus der Litteratur über Commenda- und ähnliche Verhältnisse, die beiGoldschmidt im übrigen wohl vollständig verarbeitet ist, ragen hervor:Lästig, Beiträge zur Geschichte des Handelsrechts, in der Zeitschrift fürdas ges. Handelsrecht Bd. 24, Lattes, II diritto commerciale nella legis-