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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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171
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Siebentes Kapitel. Der vorkapitalistische Handel. J7]

Ebenso wie diese Gesellschaftsverträge gewähren einen Anhaltfür die Abmessung der Warenumsätze mittelalterlicher Handels-geschäfte die Ziffern, die die Vermögen der Kaufleute zum Aus-druck bringen.

Wir dürfen bei der Länge der Umschlagsperioden damaligerZeit getrost annehmen, dafs kein Händler für mehr Waren im Jahreumgesetzt hat, als. sein Vermögen Wert hatte, das ja noch grofsen-teils in Liegenschaften angelegt war. Nun hören wir aber bei-spielsweise, dafs 1429 in der reichen Handelsstadt Basel nur5 Kaufleute mehr als 4000 fl. besafsen, davon 4 zwischen 4000 und0500 fl., 30 ein Vermögen zwischen 1000 und 4000 fl., 14 einsolches zwischen 500 und 1000 fl., 22 zwischen 100 und 500 fl.,0 unter 100 fl. ihr eigen nannten * 1 . Selbst in Augsburg findenwir am Ende des 15. Jahrhunderts erst 70 Personen, die ein Ver-mögen von je mehr als 0000 fl., 15, die ein solches je über 15000 fl.,4 je über 30000 fl. besitzen 2 . Und von den 70 Personen gehörtesicher nur ein kleiner Teil der Berufshändlerkaste an.

Ein weiteres Symptom für die Kleinheit auch des Seehandelsin vorkapitalistischer Zeit ist die Winzigkeit der Schiffe,die ja zudem noch, trotz ihrer geringen Gröfse, meist von mehrerenbesessen wurden: bekanntlich ist der Partenbesitz bis tief in dieNeuzeit hinein die charakteristische Form der Rhederei 3 .

ln den Jahren 13681384 wurden Seeschiffe, die in den HäfenReval, Riga oder Pernau verkehrten, mit 4753421 M. heutigerWährung bezahlt 4 . Während des 14. Jahrhunderts waren in nord-deutschen Städten Seeschiffe von mehr als 100 Last noch nicht

lazione statutaria delle cittä italiane (1884), 154 ff. und Max Weber , ZurGeschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter. 1889. Vgl. unten S. 181 f.

1 S. Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Basel (1879), 180/81.

3 J. Hartung, Die Augsburger Zusehlagsteuer von 1475; derselbe,Die augsburgische Vermögenssteuer und die Entwicklung der Besitzverhältnisseim 16. Jalirh., beide Aufsätze in Schmollers Jahrb. 19 (1895). Die Vermögens-steuer betrug für Immobilien 1 /a °/o, für Mobilien 1 U °/o; wie sich das Ver-mögen auf die beiden Kategorien verteilt, wissen wir nicht, da wir nur dievon einer Person gezahlte Gesamtsteuer kennen. Ich habe ein gleiches Ver-hältnis zwischen beiden Vermögenskategorien angenommen. Jene 6000 fi.würden also = 4000 fl. in Immobilien = 8000 fl. in Mobilien sein. Der Steuer-satz ist 10 fl.

3 Vgl. darüber neuerdings von Below in den Jahrbüchern 20, 42 ff.

4 Stieda, Reval er Zollbücher, LXIX.