Siebentes Kapitel. Der vorkapitalistische Handel.
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seine Bestätigung findet in all den zahlreichen Bufs- und Reform-schriften, die bei Beginn der neuen Zeit aus dem Boden wachsen.Dieselbe Reformation Kaiser Sigsmunds, die wir schon zurCharakterisierung des handwerksmäfsigen Gewerbetreibenden heran-ziehen konnten, hatte den Kaufleuten nur den Ersatz der Reise-und Transportkosten gestatten und jeden Unternehmergewinn ver-bieten wollen. Wie aber die reaktionären Reformatoren, vor allemLuther, mit treffsicherem Instinkte den alten die „Nahrung“ ver-bürgenden Handel richtig gezeichnet hatten, bringt die diesemBuche als Motto Vorgesetzte Stelle deutlichst zum Ausdruck. In ganzder gleichen Richtung bewegen sich die Gedankengänge der berühmtenSchrift Christian Kuppeners über den Wucher (1508). Auch hier die-selbe Gegenüberstellung: die neuen Männer, die den grenzenlosen Ge-winn erstreben, und der petit commerce solide, der dem ehrsamenHandwerks-Händler samt seiner Familie ein standesgemäfses Aus-kommen gewährt hatte 1 . Im Mittelpunkt der Erwägungen aller dieserKritiker steht der Gedanke: auch der Händler solle in seinemVerdienst nur einen Ersatz für aufgewandte Arbeit erblicken: hierist die Wurzel für die Idee von dem „gerechten“ Preise, die dasganze Mittelalter beherrscht. Denn auch der Händler ist in ihrenAugen — oder wenigstens soll es sein, weil es so seit jeher Brauchund Übung war — nichts anderes als ein technischerArbeiter 2 . Und damit treffen sie wiederum den Kern der Sache.Wollen, wir uns ein richtiges Bild von dem Kaufmann alten
1 „Kaufmannschatz“ ist „ziemlich“ „dy do geschieht . . . czu einer er-lichen entliehen unn wirgklichen that als nemlichen czu enthaltunge seinshauszes und seiner kinder unn hauszgesindes nach seinem stände . .“; sie wird„unziemlich“ und „ungöttlich“ „czum ersten durch den grausamen, ungesetigten,unmessigen geitz eines menschen“. Nach den Auszügen aus der SchriftChrist. Kuppeners über den Wucher bei M. Neumann, Geschichte desWuchers in Deutschland . Beilage E, S. 594, 595. Db und El. Durchaushandwerksmäfsigen Geist atmen denn auch die „Regeln frommer Kaufmann-schaft“ a. a. 0. S. 606 (F 3 T ), deren Nr. 4 besagt: der Gewinn der Kauf-geschäfte solle nicht aus Habgier, sondern als Ersatz der aufgewendeten Arbeitgenommen werden.
2 So nennt noch Heinrich von Langenstein den Kaufmann nebendem Bauern und Handwerker als einen Mann, der „für sich und andereim Schweifse seines Angesichts durch körperliche Arbeit dennötigen Lebensunterhalt“ beschaffe im Gegensatz zu dem geistigenArbeiter und dem Müfsiggänger, zu denen die vertragschliefsenden Wucherergehören. Tractatus de contractibus emtionis et venditionis, im Anhänge derKölner Ausgabe von Gersons Opp. 4, 185 f., bei Janssen 1, 480.