Siebentes Kapitel. Der vorkapitalistische Handel. 177
•welch mühsames und meist gefährliches Werk jedes Handelsgeschäftwar, das eine Ortsveränderung der Ware (und darum handeltees sich ja fast immer) zur Voraussetzung hatte, weifs, dafs derHändler selbst mit dem Schwert umgürtet sich auf die Reise be-geben, wochen- und monatelang in eigener Person Wagenführerund Herbergsvater spielen mufste, um seine paar Colli glücklichan ihren Bestimmungsort zu bringen. Viel mehr als heute warder Kaufmann unterwegs; die zahllosen kleinen Händler des Mittel-alters finden wir fortwährend über ganze weite Länder zerstreut,bald in dieser, bald in jener Stadt auftauchend * 1 .
Kam er aber in die Heimat zurück, so galt es, ebenso wievorher auf den Messen und Märkten in fremden Orten, hinter demLadentisch stehen und Elle und Wage fleifsig führen 2 . Der Tuch-händler setzte sich wohl auch wieder einmal hinter den Webstuhl,und der Krämer bereitete aus dem eingehandelten Saffran, Pfefferund Ingwer den Spieswurz, Gutwurz, Kintpetterwurz oder gefärbtenWurz 3 * * * * 8 . Technische Arbeitsverrichtungen, wo immer wir hin-blicken, bilden die Hauptthätigkeit des vorkapitalistischen Händlers.Selbstverständlich lag ihm daneben dann auch die specifisch kauf-männische Funktion des Warenumsatzes, also des Einkaufens undVerkaufens ob. Und mehr als seinen Kollegen hinter dem Schraub-stock oder der Hobelbank wies ihn sein Beruf in die geheimnis-volle Welt der Zahlen hinein. Aber auch soweit er im engerenund eigentlichen Verstände Händler war, müssen wir uns seineThätigkeit noch bar jedes ökonomischen Rationalismus denken.
Transportierens bezw. Wandems vielfach deckt. Das hat Schräder, a. a. 0.S. 63, 79 und öfters, überzeugend nachgewiesen.
1 von Maurer, Städteverfassung 1, 403 ff.
2 Es ist meiner Auffassung nach von Below in seinem öfters angezogenen
Aufsätze in den Jahrbüchern für N.O. 20, 1 ff. vollständig gelungen, den Nach-
weis zu führen, dafs bis ins 16. Jahrhundert hinein ein selbständiger „Engros-
liandel“ (in Deutschland) nicht bestanden habe, vielmehr alle Importeure und
Exporteure auch detaillierten, d. h. „Krämer“ oder „Gewandschneider“ waren.Eine Ausnahme von dieser Regel machte höchstens (aus naheliegendenGründen) der Gelegenheitshandel reicher Leute. Es ist eine sehr treffendeBemerkung, deren Richtigkeit wir weiter unten auf Grund eines umfassen-den Beweismaterials bestätigt finden werden, wenn von Below S. 48 sagt:
„auch der Inhaber eines ansehnlichen Importhauses glaubte in der Regel nichtauf seine Kosten zu kommen, wenn er nicht in seiner Heimat das Recht zumKleinhandel erwarb.“ Die 'ökonomische Ratio geht hier ausnahmsweise mitdem Quellenmaterial parallel.;
8 Geering, 240/42.
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