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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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180 Erstes Buch, Die Wirtschaft als Handwerk.

bellin mit hentschüchen, nit waiss ich wie viel der ist;item undnoch ist ainer, hat mit den obgeschribnen gekauft; bleibt mir och19 gülden rhein. umb mischtlin paternoster . . . ich hab desNamens vergessen. Was aber diese Notizensammlungen der mittel-alterlichen Kaufleute zu ganz besonders deutlichen Kennzeicheneines durch und durch handwerksmäfsigen Betriebes stempelt, istihre Höchstpersönlichkeit. Sie sind von ihrem Veranstalter garnicht zu trennen. Kein anderer kann und soll sich in diesemWirrwarr von einzelnen Aufzeichnungen zurechtfinden. Sie tragenalso ein ausgesprochen empirisches Gepräge. Von einer irgend-welchen systematischen Objektivierung der Vermögensverwertungist ganz und gar noch keine Rede. Führten aber die gröfserenHändler solcherweise Buch, so dürfen wir schliefsen, dafs die grofseMehrzahl der Kaufleute jener Zeit sich ohne alles Buchwesen be-halfen.

Und diesem gänzlichen Mangel an kalkulatorischem undobjektivierend-systematischem Sinne entspricht der Zustand desMafs- und Gewichtswesens, das, wie bekannt, ebenfalls nochin durchaus empirischer Weise, in noch starker Anlehnung an dieorganischen Mafs- und Wägemethoden geordnet ist.

III. Die Ordnung des vorkapitalistischen Handels.

Es liegt nicht in meiner Absicht, das weitschichtige Problem,das mit dieser Überschrift andedeutet wird, auch nur in seinenGrundzügen zu erörtern. Es ist das nicht ohne Aufwand von Geistund mit vielem Wissen in letzter Zeit von zahlreichen Gelehrtenunternommen worden, deren Untersuchungen den folgenden kurzenBemerkungen zu Grunde gelegt werden. Diese haben keinenandern Zweck, als den Nachweis zu führen, dafs auch aus der Ge-staltung kaufmännischen Rechts und kaufmännischer Sitte auf dendurchaus unkapitalistischen Charakter des Handels im Mittelaltergeschlossen werden darf.

Dabei denke ich nicht sowohl an jene Bestandteile der Rechts-ordnung, die ihre Erklärung in der ursprünglichen Identifizierungvon Handel und Raub finden: wohin ich den ganzen Komplex derPrivilegisierungen und Monopolisierungen, das Recht der Grundruhr,das Strandrecht, das Fremdenrecht und vieles andere rechne, alsvielmehr an die Ordnung des handwerksmäfsigen Handels selbst.Es ist an einzelnen Beispielen zu zeigen, wie die Handwerkshaftig-keit des vorkapitalistischen Handels aus den ihn regelnden Normenmit Deutlichkeit ersichtlich ist.