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182 Erstes Buch. Die Wirtschaft als Handwerk.
in eigenem (des Arbeiters) Namen gegen Anteil am GewinnHandelsgeschäfte treibe“. Die Commenda ist seiner Auffassungnach eine „einseitige Arbeitsgesellschaft“. „Der Commendatariusoder Komplementär steht einfach im Dienste des Comandor oderAccomandans, resp. der Societas accommendantium ... er hat dieVerpflichtung, mit dem ihm übergebenen Kapital innerhalb der ihmgesteckten Grenzen für Rechnung seines Herrn aber auf eigenenNamen Geschäfte zu treiben und erhält dafür — häufig nebeneinem festen Gehalt — eine Quote des Geschäftsreinertrags . . .Allein der Commendatarius oder Komplementär ist Dritten gegen-über berechtigt und verpflichtet.“ Diese Konstruktion hat auf denersten Blick für den Nationalökonomen etwas direkt Abstofsendes jsie scheint den wirklichen Sachverhalt auf den Kopf zn stellen.Bei näherem Zusehen ist sie dagegen durchaus berechtigt, trägt sieauch den ökonomischen Verhältnissen durchaus Rechnung. Sie be-stätigt nämlich gerade den schlechthin handwerksmäfsigen Charakterdes Handels jener Zeit dadurch, dafs sie die vollständige Trennungzwischen Geldbesitzer und Händler zum deutlichen Ausdruckbringt. Der Geldbesitzer steht noch aufser jedem Konnexmit der Handelsthätigkeit selbst, die vielmehr ausschliefslichSache eines technischen Arbeiters ist. Das zur Verwertung über-wiesene Geld hat noch nicht im geringsten den Charakter desKapitals angenommen, sondern ist nichts anderes als Betriebsfonds 1 .Ich erinnere ferner an die Höhe der Summen, die den Commenda-Verträgen meist zu Grunde lagen: Beträge von einigen HundertMark in unserm Gelde, die schon wegen ihrer Geringfügigkeitaufser stände sein würden, Kapitaleigenschaft anzunehmen an-gesichts der Hochwertigkeit der Arbeitskraft in früherer Zeit. Dafsdann im weiteren Verlauf der Entwicklung aus jenen Compagnie-geschäften zwischen Geldbesitzern und Handwerkern Abhängig-keitsverhältnisse und am Ende kapitalistische Unternehmungen er-wachsen sind, soll natürlich nicht geleugnet werden. Das schliefstaber nicht aus, dafs ursprünglich jene Geschäftsformen gerade derrein handwerksmäfsigen Organisation des Wirtschaftslebens ihreEntstehung verdanken.
Endlich aber möchte ich noch einen letzten Gesichtspunktherauskehren, der mir in der Litteratur über das vorkapitalistischeHandelsrecht (die ja freilich fast ausschliefslich von Juristen ge-
1 „stock-in-trade there undoübtedly was, but no Capital as we now usethe term.“ Cunningham, Growth 1, 4.