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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
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Siebentes Kapitel. Der vorkapitalistische Handel.

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Objektiv fand aber die Ächtung oder Verachtung des Zins-nehmens ihre Rechtfertigung in dem Umstande, dafs der Regelnach, ja in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle, thatsächlichdas Geld nicht die Kraft besafs, sich aus sich selbst heraus zu ver-mehren, so lange es nämlich noch keine Kapitalsqualität an-genommen hatte, d. h. seine Verwendung noch keine Steigerungder Produktivität der Arbeit herbeizuführen vermochte. Ursprüng-lich ist daher auch die Geldleihe nichts anderes als ein Nobileofficium, ein Dienst, den der Genosse dem Genossen, der Stadtbürgerseiner Stadt, der Wohlthäter den Armen und Bedrängten leistet, selbst-verständlich, ohne dabei Gewinn zu erzielen, nihil inde sperans *,gerade wie man heute dem Freunde in der Not aushilft und nurauf dessen Drängen sich die vorgestreckte Summe verzinsen läfst.Erst im Verkehr mit Fremden (Juden! Lombarden!) konnte überhauptdie für das naive Empfinden gräfsliche Idee eines zinstragenden Dar-lehns entstehen; wer sich aber zu dieser abscheulichen Handlung her-

1Item si ascun komme ou femme de la dite fraternite . . . sanz sa de-faute propre chiete en pouert, la dite ffraternite luy apprestera une sommedargent pur mercliander et profiter pur un an ou deux a lour auj r s sanz rienprendre degayn. Stat.derGildaMercatoriadeCouentre(14. Jahrh.)bei Grofs,Gild merchant 2, 50. Ebenso liehen die deutschen Gesellenverbände ihren Mit-gliedern ohne Zinsen; vgl. G. Schanz, Z. Gesell, d. deutsch. Ges.-Verbände(1877), 72. Zahlreiche Beispielezinsloser Darlehen, namentlich an Städte,die sich in Not befinden, noch im 15. Jahrhundert bei Neumann , 507 ff., derübrigens m. E. die Bedeutung, ja die ursprüngliche Selbstverständlichkeit deszinslosen Darlehns nicht genügend würdigt. Es ist doch im Grunde nur diedem natürlichen Empfinden entsprechende Auffassung, wenn es beispielsweisein einer venetianisehen Urkunde von 1187 heilst:cum nos dux videremusnostro comuni necessarium esse pro guerra pecuniam invenire ad eos pre-cibus duximus recurrendum, qui possunt nostre patrie hoc necessitatis temporesubvenire. Rogavimus igitur omnes viros, quorum nomina inferius continentur,ut pro sua liberalitate comuni nostro in tali necessitate hoc tempore consti-tuto de praefata pecunia subveniret, qui quoniam terre nostre veri sunt ama-tores promiserunt nostro communi dictam pecuniam se daturos ec. Abgedr.bei W. Lenel, Die Entstehung der Vorherrschaft Venedigs an der Adria(1897), 43. Ganz ähnliche Motivierung in den Winchester Ordinances. Archäol.Journal 9, 73. Eine der beliebtesten Formen, in denen die Klöster währendder frühen Zeit des Mittelalters ihren Hintersassen und Gläubigen mitmateriellen Diensten zu Hilfe kamen, war die Geld- oder Güterleihe, beider jedoch abermals von Zinszahlung keine Rede war, wenn man auch strengauf Rückgabe des Geliehenen sah. Vgl. Sackur, Beiträge zur Wirtschafts-geschichte französischer und lotliring. Klöster im 10. und 11. Jahrh., in derZeitschrift für Soc. W.Gesch. 1, 163 ff. Von einem Privatmann (12. Jahrh.\ dervicinis suis indigentibus nummos non tarnen ad usuras accommodabat be-richtet Cunningham 1, 239.