214 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
D iensten. Die Kundschaft jeder kapitalistischen Unternehmungkann nun offenbar zwei verschiedenen Kategorien von Wirtschafts-subjekten angehören. Entweder nämlich sie rekrutiert sich ausPersonen, die nur mit eigener Arbeit bezahlen können. Dassind die selbständig oder in Abhängigkeit produzierenden tech-nischen Arbeiter; also auf der einen Seite freie Bauern und Hand-werker, auf der andern Seite Lohnarbeiter, zins- oder abgaben-pflichtige Bauern etc. Es ist nun klar, dafs diese Personen immernur kleine Gütermengen überhaupt, Gütermengen, deren Maximal-höhe ihrem eigenen Arbeitserträge entspricht, deren effektive Höhenatürlich niemals auch nur annähernd dieses Maximum zu erreichenvermag, behufs Erlangung von Waren oder Benutzung von Diensteneinem kapitalistischen Unternehmer abzutreten gewillt oder in derLage sind. Will dieser also an solcherart WirtschaftssubjektenProfit machen, so wird er dies erfolgreich nur vermögen, wenner seine Waren oder Dienste an eine sehr ausgedehnte Kund-schaft absetzt. Das aber kann er wiederum nur unter einervon zwei Bedingungen: entweder nämlich bei sehr dichter Be-siedelung eines Landes, oder bei sehr hoch entwickelter Transport-technik.
Diese Bedingungen brauchen nun nicht notwendig erfüllt zusein, wenn die Abnehmer unseres Unternehmers jener zweitenKategorie von Wirtschaftssubjekten angehören, auf die oben hin-gedeutet wurde; das sind Personen, die mit fremder Arbeitbezahlen können. Das sind also alle diejenigen, die auf Grundirgend eines Rechtstitels anteilsberechtigt an den Erträgnissen tech-nischer Arbeiter sind. Hierher gehören alle Staats- und Fürsten-haushalte, die durch Steuern oder andere Gefälle gespeist werden;hierher gehört die wichtige Kategorie der Landrentenbezieher, hier-her gehören alle freien Berufsarten, alle Beamten, hierher gehörenendlich andere kapitalistische Unternehmer. Es ist wiederum klar,dafs alle diese genannten Personenkategorien in der Bezahlung vonWaren oder Diensten nicht an die engen Grenzen ihres persönlichenArbeitsertrages gebunden sind, also nötigenfalls behufs Erlangungbegehrter Waren oder Benutzung wertvoller Dienste sehr liberaleBedingungen dem Verkäufer stellen können, sofern sie beliebigeMengen fremder Arbeitserträge als Entgelt zu geben vermögen.Wenn ein reicher Fronhofbesitzer des Mittelalters ein Pfund Pfefferoder ein Stück Seidenzeug „mit Gold aufwog“, so hiefs das ebenso,wie wenn heute Vanderbilt für eine Briefmarke ein Vermögen aus-giebt, nichts anderes, als dafs von den Käufern eine entsprechend