232 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus.
jektiv möglich waren. Da ist denn nun oft und mit Recht hingewiesenworden auf
1. die Monopolstellung, die häufig die Händler früherer Zeit innehatten; es mochte nur ein tliatsächliches Monopol sein, das ihnen die Markt-verhältnisse ohne Nachhilfe gewährten, oder obendrein ein rechtliches, dassich die Korporationen der Händler allein oder mit Unterstützung abseitenihrer Staats- und Stadtgewalt zu erkämpfen wufsten.
Die monopolartige Organisation, d. li. die durch Recht und Sittegeschaffene formale Monopolstellung des vor- und frühkapitalisti-schen Handels ist eine zu bekannte Erscheinung, als dafs es mehr als eineskurzen Hinweises und einer Erinnerung vor allem an ihre Allgemeinheit be-dürfte. Neuerdings hat J. Kulischer in den Jahrbüchern a. a. 0. ein um-fassendes Belegmaterial beigebracht, auf das hier verwiesen wird.
Dafs die Inhaber der Monopolstellungen wechselten, eine Stadt deranderen, ein Staat dem anderen die unbehinderte Ausplünderung einesHandelsgebiets gelegentlich mit Erfolg streitig machten, ändert nichts an derThatsaclie, dafs im grofsen Ganzen die Händler früherer Zeiten einen kon-kurrierenden Händler in ihrem umfriedeten Gebiete nicht zu fürchten hatten.Es braucht nicht erst besonders bemerkt zu werden, dafs die Geringfügigkeitder gehandelten Warenmassen die notwendige Voraussetzung für die Durch-führung der Privilegien und Monopole bildete.
Keineswegs so allgemein wie gegenüber dem Konkurrenten dürfen wiruns nun aber die Monopolstellung des mittelalterlichen Händlersgegenüber der Kundschaft vorstellen. Hier versagen die urkundlichenBeweise und wir sind auf allgemeine Räsonnements angewiesen, die etwafolgendes Ergebnis zeitigen:
Wo die privilegierte Händlerschaft eines Gemeinwesens auf Naturvölkeroder Halbbarbaren stiefs, war ihre Stellung beim Ein- und Verkauf eine sodominierende, dafs von Handel kaum noch die Rede sein kann: es tritt die Aus-räubung an seine Stelle, wie ich noch genauer schildern werde in dem Kapitel,das die Kolonialwirtschaft traktieret. Wir müssen uns aber vergegenwärtigen,dafs das Mittelalter Plünderungsfreiheit nur in Rufsland besafs (Hanseaten!Genuesen!), während auf den übrigen Wegen in die späteren Kolonialgebieteihnen die Araber als ebenbürtige Vermittler begegneten.
In den Kulturländern konnte der Händler beim Einkauf die Preise wohlgelegentlich den Rohstoffproduzenten, wie etwa dem in der Geldklemmesitzenden englischen Könige [diktieren. Seine dominierende Stellung ver-wandelte sich jedoch sicher in ihr Gegenteil, wo der Kaufmann dem gewerb-lichen Produzenten, dem Handwerker, gegenüberstand. Dafür haben wirzwar (soviel ich weifs) keine quellenmäfsigen Belege, aber um so mehr Gründeder ökonomischen Ratio, die dafür sprechen und die wir im wesentlichenschon kennen: vor allem die Kargheit aller gewerblichen Produktion in Zeitenso unentwickelter Technik, angesichts einer namentlich für alle Luxusgegen-stände so starken und zahlungsfähigen Nachfrage.
Aus denselben Gründen, weshalb er dem anbietenden gewerblichen Pro-duzenten gegenüber in einer schwachen Position sich befand, geriet also derHändler in eine übermächtige gegenüber der Nachfrage.
2. müssen nun aber auch Gründe dafür beigebracht werden, weshalbder Händler früherer Zeiten seine häufige Monopolstellung dahin ausnutzen