Zehntes Kapitel. Die Kapitalbililung durch Vermögensübertragung. 237
vorhandener Geldvennögen in Kapitalvermögen hin. Wir werdendeshalb durch die Andeutung Pagninis veranlafst, einmal Umschauzu halten, wo sich denn am Ende der vorkapitalistischen Epochewohl Geldvermögen gröfseren Umfangs angehäuft hatten, sei es zudauerndem Besitz oder periodischer Verwertung, von denen Kapital-vermögen sich ableiten liefse und welches etwa die Methoden solcherAbleitung gewesen sind. Wir behandeln damit also die Fälle, diein der nunmehr wohl erst recht verständlichen Kapitelüberschriftals Fälle der Kapitalbildung durch Vermögensübertragung be-zeichnet worden sind.
Wo aber flössen im europäischen Mittelalter, ehe denn esKapitalvermögen gab, Geldbeträge in gröfserem Umfange in eineeinheitliche Verfügungsgewalt zusammen?
Pagnini hat uns eine solche Stelle, gewifs eine der bedeutend-sten, schon genannt:
1. die Camera apostololica.
Wenn man die Camera apostolica mater pecuniarum ge-nannt hat 1 , so ist damit der unzweifelhaft richtige Gedanke aus-gesprochen, dafs auf die päpstlichen Finanzoperationen die frühesteAnhäufung gröfserer Bargeld vermögen im europäischen Mittelalterzurückzuführen ist. Bis ins 9. Jahrhundert hinauf reichen dieSchatzungen der Christenheit aller Länder mittels des Peterspfennigs;und bereits im 13. Jahrhundert wird das päpstliche Finanzwesenzu dem imposanten Systeme ausgebildet, das wir aus derspäteren Zeit kennen. Die Anfänge des päpstlichen (und damit allenmodernen) Finanzwesens gehen, wie bekannt, auf die MafsnahmenInnocenz III. (1198—1216) zurück. Seit dieser Zeit tritt das allgemeine
1 Glossa in reg. 66 cane. Innoc. VIII. cit. bei Ph. Woker, Das kirch-liche Finanzwesen der Päpste. 1878. S. 2. Wokers Buch ist noch heute dasumfassendste Werk über päpstliches Finanzwesen. Es ist in den einzelnenTeilen durch die Arbeiten von Kirsch, Gottlob, Müntz u. a. längst über-holt, aber als ganzes noch nicht ersetzt. Bedauerlich ist die häufige Trübung,die das Urteil des Verfassers durch dessen (evangelischen) Parteifanatismuserfährt, ein Vorwurf, der den aus katholischer Feder stammenden neuerenquellenmäfsigen Darstellungen ganz und gar nicht zu machen ist. Unter diesenragen hervor A. Gottlob , Aus der Camera apostolica des 15. Jahrhunderts.1889; derselbe, Die päpstlichen Kreuzzugssteuern des 13. Jahrhunderts. 1892;derselbe, Päpstliche Darlehnsschulden des 13. Jahrhunderts. HistorischesJahrbuch 20 (1899). Joh. Peter Kirsch, Die päpstlichen Kollektorien inDeutschland während des 14. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen, hrsg.von der Görres-Gesellschaft. Bd. III. 1894. E. Müntz, L’argent et le luxeä la Cour pontificale d’Avignon in der Revue des questions historiques33. annöe. N. S. t. XXII (1899). p. 1 ff.