Zehntes Kapitel. Die Kapitalbildung durch Vermögensübertragung. 243
Geschichte des ländlichen Reichtums im Mittelalter zu schreiben;als Gegenstück zu den zahlreichen Darstellungen städtischer Ein-kommens- und Vermögens Verhältnisse. Es scheint mir kein unaus-führlicher Plan, etwa vom Domesday-Book und den Polyptiquendes 10. und 11. Jahrhunderts an die Vermögen der weltlichenund geistlichen Herren in ihrer Entwicklung zu verfolgen. DieHauptsache wird auch hier die Fragestellung sein. Was wireinstweilen an Kenntnissen besitzen, ist freilich nur dürftigesStückwerk. Immerhin reicht es hin, um ungefähre Vorstellungenvon dem Reichtumszustande auf dem Lande während des Mittel-alters zu gewinnen. Da ist denn nun wohl die Thatsache alsfeststehend anzunehmen, dafs (auch an sog. „beweglichen“ Ver-mögen, insonderheit Edelmetallbesitz) bis tief in das Mittelalterhinein die grofsen Vermögen allein bei den weltlichen Grundherren,Stiftern und Klöstern zu finden waren. Städte, wie Lübeck undHamburg in ihrer Blütezeit, hatten gewifs nicht die Einnahmen, dieein grofser englischer Lord aus seinen Besitzungen bezog oder dieeinem reichen Kloster aus Gefällen und Gülten zuflossen. Von denhalb fürstlichen grofsen Grundherren, wie den Herzogen von Burgund oder den Grafen von Flandern, ganz abgesehen. Wir dürfen unsüberhaupt wohl den Übergang von dem königlichen Vermögen zudenen der Grofsen im Lande während des Mittelalters nicht soschroff vorstellen wie heute. Die Grandseigneurs behaupteten that-sächlicli Jahrhunderte lang eine der fürstlichen verwandte Stellung.Es existiert eine interessante „Einkommensstatistik“ 1 * aus der ZeitEduards IV., die diese Annahme bestätigt. Danach hatten Ein-kommen :
der König 13000 £
ein Herzog
4 000 -
- Marquess
3000 -
Earl
2000 -
- Vicomte
1000 -
Baron
500 -
- Banneret
200 -
- Ritter
200 -
- Squire
50 -
Dafs diese Ziffern nicht übertrieben sind, zeigen uns gelegent-liche Mitteilungen über das Vermögen und die Einkünfte grofserGrundherren des Mittelalters. So erfahren wir beispielsweise, dafs
1 Mitgeteilt z. B. bei Stubbs, Cons. Hist. 3 5 (1896), 557.
IG*