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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Zehntes Kapitel. Die Kapitalbildung durch Vermögensübertragung. 251

der verschiedensten italienischen Städte, als Lucca, Pistoja , nament-lich Siena , zu derartigen Funktionen verwandt worden, so gewannenmit der Zeit die Florentiner bei dem heiligen Stuhl immer gröfserenEinflufs, bis sie zuletzt die Bankiergeschäfte fast völlig monopoli-sierten. Die Spini und Spigliati, die Bardi, die Cerchi, die Pulci,dieAlfani, sie haben es sich stets zu besonderer Ehre angerechnet,die Geldgeschäfte des heiligen Vaters zu besorgen, bis ihnen allenr die Medici den Rang abliefen, die während des 15. und IG. Jahr-

hunderts die Bankiers der Päpste par excellence sind: die Roth-schilds der italienischen Renaissance.

Nun wurde aber schon hervorgehoben, dafs die nuova genteden Fürsten (und Städten) besonders willkommen war als Darreichervon Bargeld und dafs daher ihre Funktion als beauftragte Beamtemeistens in die von Münz- , Steuer- und Zollpächtern oder vonGläubigern überging, denen die genannten Hoheitsrechte ver-pfändet wurden, bis schliefslich nur noch der Gläubiger übrig bleibt.

Vor allem sind es zunächst wiederum die norditalienischen Handels-häuser, die wir sich auf die bezeichnete Weise bethätigen sehen.In ihren Heimatsstädten finden wir die Steuer- und Zollverpachtungwährend des ganzen Mittelalters man darf wohl sagen als dasft herrschende System der Steuererhebung vor: die naturgemäfse Erb-

schaft der römischen Finanzverwaltung. Aber die Kaufleute deritalienischen Städterepubliken beschränken ihre Thätigkeit alsPublikanen keineswegs auf ihre Heimat. Und so begegnen wirnorditalienischen Häusern als Pächtern päpstlicher Decimen nichtminder, wie als Pächtern der fürstlichen Gefälle in Mitteldeutsch-land, der tailles in Frankreich , oder der Zollgefälle des englischenKönigtums.

Aber auch die einheimische Geschäftswelt in den genanntenLändern lernt von den Lombarden und löst sie häufig (wie inEngland ) in ihrer Funktion als Financiers der Krone ab. Währenddann im 16. Jahrhundert die grofsen deutschen Häuser in gewissemSinne die Rolle übernehmen, die im 13. und 14. Jahrhundert dieLombarden gespielt hatten.

T Ich teile nun zum Belege eine Reihe von Notizen mit, die ich

mir über

Pachtung - von Steuereinkünften, Zollgfelallen etc.

gemacht habe.

Päpste. Verpachtung bezw. Verpfändung der Decimen finden wir sehrhäufig. Genaue Angaben siehe bei Schneider 42 f.; Gottlob, Kreuzzugs-steuern 250.