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252 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
Die Ritterorden finden wir ebenfalls in Verbindung mit Kaufleuten, dieihnen als Bankiers dienen oder auch (bei den enormen Einkünften erscheintdies fast unglaublich) mit Vorschüssen dienstbar sind. Wenigstens gilt diesfür die Johanniter, die wir 1320 in der Schuld der Bardi und Peruzzi finden.
J. Bosio, Dell’ istoria della sacra religione et ill ma militia di S. Giovannihjerosolimitano 2 (1594), 28. Aufser den genannten italienischen Häusern sindes Geldwechsler in Montpellier und Narbonne, die wir als Bankiers der Hospita-liter antreffen. Vgl. Heyd, Gesch. des Levantehandels 1, 576.
Italienische Kirchenfürsten. 1218 verpfändet der Bischof Paganus die Ein- P
kiinfte eines Bergwerks an florentiner Geldleute. Davidsohn, Forsch. 3, 3(Nr. 8).
Italienische Kommunen. Venedig. Schon 1112 ist die Republik zumVerkauf der Münze genötigt. W. Lenel, Vorherrschaft 40. Vgl das. 42 f.
Als in demselben Jahrhundert eine Anzahl Cives das Geld zur Herstellungeiner Flotte auf bringen, „promissum fuit civibus, restituere mutuatam pecuniameis obligantes redditus communis“. H. Simonsfeld , Venetianische Studien1, 137. So wurden der Reihe nach den Staatsgläubigern verpfändet die Ein-künfte aus dem Salzmonopol, die Gelder der decime, die Grundsteuer derterra firma. Ferrara , Docum. per servire alla storia de’ banchi Venezianiim Arch. Veneto 1871. 1, 106 f. 332 f. Vgl. Lattes, dir. comm., 232.
Genua . Verpachtung bezw. Verpfändung zahlreicher Zölle und Ab-gaben, des Salzmonopols, der Münze etc. seit dem 12. Jahrhundert. „Steuer-verpachtung bildet bis Schlufs der Republik das herrschende System derSteuererhebung.“ Sieveking, Genueser Finanzwesen 1, 41. Genuesen imBesitz eines Drittels der Hafenzölle in Accon: Prutz 378. '
Pisa. Davidsohn, Gesch. von Flor. 685.
Florenz . 1329 Verpfändung der Gabella an die Acciaiuoli und Kon-sorten. Davidsohn, Forsch. 3, 186.
Neapels Staatsämter finden wir häufig an Florentiner verpachtet.
Davidsohn, Forsch. 3, XVII (Übersicht).
England . Eine umfassende Bearbeitung des Gegenstandes hat schonBond in der Archaeologia Bd. 28 vorgenommen. Der erste König, der sichfremder Kaufleute bediente, soll Johann gewesen sein; unter Heinrich III. bürgert sich ihre Verwendnng ein. 1276—1292 finden wir Lucchesen alsZolleinnehmer; 1294 sind 10 verschiedene Handelshäuser aus Lucca undFlorenz an Wolltransaktionen beteiligt. Anfang des 14. Jahrhunderts sehen wirdie Frescobaldi als Pfand für ihre Darlehen an die englische Krone fast sämt-liche Zolleinkünfte des Königreichs in ihrer Hand vereinigen. Deila dec. 2, 70,wo die englische Quelle (bei Rhymer) citiert ist. Vgl. auch Toniolo, L’ econ.di credito ec., in der Riv. int. 8, 563, und Stubbs, Const. Hist. 2 4 , 561. y
Weiteres Thatsaelienmaterial enthalten Fox Bourne , English merchants.
New. ed. 1886, und neuerdings der aufserordentlich interessante Aufsatz vonAlice Law, The English „Nouveaux-Riches “ in the fourteenth Century inden Transactions of the R. Hist. Soc. New Series. Vol. IX. 1895 S. 49 ff.
Fräulein Law führt den Nachweis, dafs auf die Bardi und Peruzzi, die nochim Jahre 1340 im Besitz des Neunten in sechs Grafschaften sich befinden,eine Reihe englischer Häuser folgt, die ganz im Sinne der Italiener ihre Ge-schäfte betreiben. „They undertook the ferm not only of the customs but
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