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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
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254
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254 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .

Über Verpfändungen schlesischer Berg- und Münzregale siehe A.Steinbeck, Geschichte des schlesischen Bergbaus 2 (1857), 134 und öfters;sächsischer: H. Ermisch, Cod. dipl. Sax. reg. 13 (1886), XLV1:ausallem ergiebt sich, dafs die Münzmeister jener Zeit (sc. 14. Jahrli.) nicht sowohlBeamte als Bankiers der Landesherrn und Münzpächter waren.

Im 16. Jahrhundert waren die Regalien der meisten modernen Staatenschon an reiche Geldgeber verpfändet. Über Ungarn z. B. vgl. F. Dobel,Der Fugger Bergbau und Handel in Ungarn in der Zeitschrift des liistor.Vereins für Schwaben und Neuburg 6 (1879), 43 f. Seit 1487 datieren diezahlreichen Bergbauverträge der Fugger mit den Erzherzogen von Tirol,mittels deren die Fugger teils die an den Landesherrn zu leistenden Abgabender Gewerken überwiesen erhalten, teils sich das Recht zum eigenen Berg-baubetriebe verschaffen. F. Dobel, Über den Bergbau und Handel des Jacobund Anton Fugger in Kärnten und Tirol (14951560) in der Zeitschrift deshist. Ver. für Schwaben und Neuburg 9 (1882), 198 ff.

Auf das Silber aus den Tiroler Bergwerken hatte auch Christoph Scheurl dem Kaiser Maximilian (1494) einetapfere Summe Geldes vorgestreckt, wofürihm, Scheurl, und seinem Mitgesellschafter Heinrich Wolf jährlich wenigstens12000 Mk. Silber geliefert werden sollten, um es in kaiserlichen Münzen fürsich münzen zu lassen. A. von Scheurl, Christoph Scheurl (1884), 17.

Ebenso wie die Tiroler und Ungarischen Bergwerke den Fugger alsPfand für geliehenes Geld überlassen wurden, kamen in ihren Besitz auchdie den Herzogen von Münsterberg-Ols gehörigen Reichensteiner Bergwerke,aus denen sie ebenfalls grofsen Nutzen zogen. E. Fink, Die Bergwerks-unternehmungen der Fugger in Schlesien in der Zeitschrift des Vereins fürGeschichte und Altertum Schlesiens 28 (1894), 309 ff. Ursprünglich waren esnur Überlassungen von Regalrechten, die diese Häuser mit den Bergwerkenverbanden; allmählich griffen sie dann weiter um sich und brachten entwederdie Gewerken in ihre Abhängigkeit oder wurden selbst Bergwerksunter-nehmer, wie an anderer Stelle noch ausgeführt werden wird.

II. Erwerb privater Grundeigentumsberechtigungen.

Was die Könige, die Päpste und die reichen Städte für diegrofsen Häuser, das wurden für die mittleren und kleineren,namentlich auch für die Anfänger, die grundbesitzenden geistlichenund weltlichen Herren: Quelle rascher Bereicherung durch Anteil-nahme an ihrem Besitz. Und zwar erfolgte diese wieder entwederinfolge dargebotener Dienste oder (die Regel) als Entgelt für vor-gestreckte Geldbeträge. V

Was ersteren Weg zur Vermögensanhäufung betrifft, so warenes ganz ähnliche Funktionen, für die die gröfseren unter den pri-vaten Grundbesitzern hilfsbereite und kundige Kaufleute zu be-lohnen bereit waren, wie wir sie in den Verwaltungen der Königeund Päpste kennen lernten. Die Posten der Rentenmeister, Ver-mögensvenvaiter, regisseurs, intendants, bailiffs und reeves oder wie

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