Zwölftes Kapitel. Die Anfänge des bürgerlichen ßeichtums. 283
weifs) keineswegs allgemein gilt, wird jetzt zur Regel: dafs einzelneKaufmannsgenossenschaften besonders hohe Ansprüche an diesocialen Qualitäten des neu aufzunehmenden Mitgliedes stellen, dafssie ihm das Handeln mit kleinen Qualitäten verbieten, dafs sie dieAufgabe des Handwerks verlangen 1 und dergl. So läfst sich ganzdeutlich verfolgen, wie am Ende des Mittelalters die Händlerschaftin zwei scharf von einander gesonderte Klassen zerfällt: die riehand poor merchants, die grofsen Handelshäuser und die marchands. . sans hdritages, in Deutschland seit dem 15. Jahrhundert in dieFucker und die kleinen „Gewerbs- und Handelsleute“. Wobei derGegensatz nicht etwa nur oder vorwiegend der zwischen Engros- und Endetail-Handel war, sondern wesentlich der zwischen Handelim Grofsen und im Kleinen. Die armen englischen Wollkaufleute,die sich im 14. Jahrhundert über die Übergriffe der reichen beklagen 2 3 ,handeln ebenso „Wolle en gros“ wie die kleinen „Handels- undGewerbetreibenden“ in Deutschland, denen die mächtigen „Handels-gesellschaften“ im 16. Jahrhundert die „Nahrung“ verkleinerten 8 ,„Importeure“ von Spezereien und Kolonialien waren. Und wennes in der Biberacher Zunft- und Handwerksordnung von 1485heilst 4 * * : „jeder Bürger mag feil haben Gloclcenspeifs, Kupfer, Zinn,Blei, Stahl, Eisen, Wachs, Spezerei und wollene Tücher, doch dafser es nicht anders verkaufe denn Samenkaufs“, so ist auch hiernicht an den uns geläufigen, dem Mittelalter aber fern liegendenGegensatz von Verkauf an Zwischenglieder und an letzte Konsu-menten gedacht, sondern nur an den Unterschied zwischen grofsemund kleinem Handel, denn unter „Samenkauf“ wird verstanden:„Ein Zentner Glockenspeis, ein Zentner Kupfer, Blei, Zinn, fünfZentner Eisen, ein Zentner Stahl, ein ganzes Stück wollenes Tuch;Spezereien bei ganzen Säcken, Röhrlen, Imber, Pfeffer und Safranbei einem (!) Pfund.“
Waren nun diese wohlhäbigen Existenzen, die sich solcherartgegen die Vielen, Allzuvielen abschlossen, etwa die glücklichenEnkel von einem Teile jener „Mercatores“, die wir während des
1 Besonders deutlich vollzieht sich diese Wandlung in England; erst diemerchants adventurers verlangen, dafs ihre Mitglieder seien „liberi homines,qui non sunt alieuius artis manualis“. Siehe die Urkunde bei Gross, 2,360.
8 John Smith, Memoirs of Wool 1 (1757), 25/26.
3 Vgl. die Stellen z. B. bei G. Schmoller in der Zeitschr. für die ges.
St.Wiss. 1860. S. 496 ff. 632.
* Jäger, Jur. Magazin für die Reichsstädte 4, 174 ff., cit. bei Roth
von Schreckenstein, Das Patriciat (1856), 559.