Zwölftes Kapitel. Die Anfänge des bürgerlichen Reichtums. 2H:‘>
die später herrschende Klasse die ursprünglich mit Grund-besitz in der Stadt angesesessenen Familien waren 1 .
Im Falle es sich um das Hineinwachsen einer Dorf- in dieStadtgemeinde handelte, also die Markgenossen, die Hufner, dievollberechtigten Wirte, ceux qui ont entre leurs mains une portiondu sol communal 3 ; „coloro che partecipavano a questi medesimibeni“ 3 ; „die in Grund und Boden in der Stadtmark angesessenenLeute“, „welche in der Stadtmark wohnten und ihr Gut selbst be-bauten“ 4 * , die burgage tenants 6 . War das Recht dieser Wirte anGrund und Boden der Gemarkung beim Beginn der städtischenEntwicklung durch allerhand Übergriffe des Obereigentümers ein-geschränkt, so werden wir annehmen dürfen, dafs sie es bald vonjenen Beschränkungen zu befreien wufsten. „Die Entwicklung derStadt als Gemeinde besteht in wesentlichen Teilen gerade darin,die Abhängigkeit der Gemeinde thunlichst zu beseitigen und derletzteren den Zustand wiederzugeben, in welchem sie sich vor derAusbildung der Grofsgrundherrschaften, also etwa in vorkaro-lingischer Zeit befand 6 .“
Wo aber etwa das Stadtgebiet ganz oder zum Teil in das volleEigentum des Kaisers, des Grafen oder des Bischofs übergegangenwar, da wird es auf dem Wege der Schenkung oder der Be-lehnung in die Hände der Ministerialen gelangt sein, die nunkraft ihres Grundbesitzes die Yollbürgerschaft erwerben 7 und da-mit zu Ahnen städtischer Geschlechter werden.
Wo wir endlich auf Neuland sich Stadtgemeinden entwickelnsehen, in den Kolonialgebieten, da beobachten wir gerade rechtdeutlich, wie die ursprüngliche Gemeinde die Gemeinde der Grund-besitzer ist. In Lübeck 8 wie in Hamburg 9 sind es offenbar bäuer-liche Anwesen, Eigen oder Anteile in Hufengröfse, die den dortsiedelnden „Kaufleuten“ vor allem natürlich zum Betrieb einerBauernwirtschaft von dem Grundherrn überwiesen werden.
Dafs von diesem Grundbesitz der Vollbürger, der in den An-
1 Über die einschlägige Litteratur vgl. die Bemerkungen auf S. 300 f.
2 Vanderkindere, 58.
3 Pertile 2 2 , 15.
4 von Maurer 2, 194 f.
6 Ashley 1, 73.
6 von Be low, Die Entstehung der deutschen Stadtgemeinde (1889), 50.
7 Vgl. z. B. von Maurer, 1, 204; Arnold, Freistädte 1, 243.
8 Pauli, Lüh. Zust. 1, 42 ff.
3 Hamb. U.B. Nr. 285.