Zwölftes Kapitel. Die Anfänge des bürgerlichen Reichtums. 297
nach Augsburg wie nach Nürnberg, nach Basel wie nach Köln , einstarker Zustrom ländlicher Großgrundbesitzer erfolgt, ohne den wiruns die Reichtumsentfaltung dieser Städte nur schwer denkenkönnen. Aber es ist ja nur allzu bekannt, wie die Entwicklungder deutschen Geschichte, die darin nur in der spanischen ihresgleichen findet, dahin führt, den Adel den Städten mehr und mehr zuentfremden, den Gegensatz zwischen Land und Stadt immer schärferauszubilden, statt ihn, wie in Italien und Belgien im Interesse derStädte, zu begleichen. Als das Mittelalter sich seinem Ende zuneigte,als in den norditalienischen und belgischen Städten der gröfste Teil derehemals landsässigen Familien vollkommen assimiliert war, dieRenten der fruchtbaren Landschaften jener Gebiete in den blühendenMittelpunkten städtischen Lebens zusammenströmten, als in England gerade erst in gröfserem Umfange die gentry sich dem städtischenLeben zu widmen begann, war die feindselige Haltung des deutschenLandadels gegen die Pfeffersäcke auf ihrem Höhepunkt angelangt.Der Städtekrieg war günstig für den Adel verlaufen: statt ihn zubeugen, bestärkte er ihn in seinem Übermut. Die Unsicherheitder Strafsen war nie so grofs gewesen als im Anfang des15. Jahrhunderts; sie gipfelt in dem Beschlufs der schwäbischenStädte (1429), die Frankfurter Messe nicht mehr zu besuchen. Undwährend in den italienischen Republiken ländliches und städtischesVolk zu einer höheren Kultur sich verschmolzen hatte, konnte schonim Beginn der neuen Zeit ein Ulrich von Hutten seinen Dialog„Die Anschauenden“ verfassen, in dem die unversöhnliche Feind-schaft zwischen dem alten Stegreifrittertum und den Städten inbeifsender Schärfe zum Ausdruck kommt.
Als das Freiburger, das Hamburger (1120) und andere Stadt-rechte dem Adel verboten, in der Stadt zu wohnen — nullus dehominibus vel ministerialibus ducis vel miles aliquis in civitatehabitabit, bestimmt das Stadtrecht von Freiburg — läfst die mäch-tige Janua den Markgraf Alderamo (1135), den Grafen von Lavagna(1138) und andere Grofse der Landschaft schwören: ero habitatorJanue per me vel per filium meum et tenebor adimplere sacra-nientum compagne, werden in einer kleinen Stadt, wie Treviso, während eines Jahres (1200) über 60 zum Teil mächtige und reicheLandherren gezählt, die Bürgerrecht erworben hatten 1 .
Diese zunehmende Gegensätzlichkeit zwischen landständischemund städtischem Wesen in Deutschland zog dann noch weitere
1 Bonifaccio, Ist. di Trivigi (1744), 153.