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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
Seite
309
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Zwölftes Kapitol. Die Anfänge des bürgerlichen Reichtums. 309

anderen Mitglieder des Kasinos!) sehr wohl und gerade Handel trieben. Unddoch diese scharfe Grenzbestimmung zwischen den Geschlechtern und derZunft der Kaufleute, von denen man als Zünftigen weit abrückt. Ich denke,deutlicher kann die Welt nicht sichtbar gemacht werden, die den alten vomneuen Handel trennt. Zur Bestätigung dient dann noch folgende Erzählung,mit der unser trefflicher Pfarrer dieses interessante Kapitel schliefst (S. 254),und die auch hier als Abschlufs schicklich hingesetzt werden kann:Nach-

dem durch Karl V. die Demokratie gestürzt worden war, glaubten . . dieGeschlechter von Ulm , die Löwen, Besserer, Ehinger, Rothen, Kräfte, Nait-harde, Strölin, Lieber, Rehmen, Ungelder, Günzburger, Ständer, Schaden,Schermaier, Gefsler und Baidinger, es sei jetzt bei diesen für den Aristokratis-mus so goldenen Aussichten an der Zeit, sich vor den Augen der Welt vondem Verdacht reinigen zu müssen, als hätten sie sich mit dem Schmutz zünf-tischer Gemeinheit befleckt, und schrieben deshalb an den Kaiser, um einenAdelsbrief zu erlangen, dafs sie zwar zu Ulm gewohnt, aber sich jederzeitvon anderen gemeinen Bürgern abgesondert haben und was rein erlogenwar (meint der geärgerte Pfarrer mit vollem Recht) nie in einer Zunft ge-wesen, auch von anderen Kauf- und Handwerksleuten ihres adeligen Her-kommens wegen geehrt worden seien, sich mit dem auf dem Lande befind-lichen Adel verheiratet, auch Burgen, Märkte und Dörfer eigen und lehens-weise besessen . . haben (folgt noch eine Begründung lokalen Interesses) . .Solchen triftigen Gründen konnte der Kaiser freilich nicht widerstehen undsicherte ihnen daher in einem eigenen Adelsbriefe ihre Rechte. So sahendie Väter des modernen Kapitalismus sus.

Endlich aber erscheint auch für Ulm besonders deutlich die Art undWeise, wie einzelne mächtige Geschlechter ihre Stellung als Grundbesitzerzu nutzen verstanden, um zu grofsem Reichtum zu gelangen. Ich gebe zudiesem Punkte einem vorzüglichen Kenner Ulmer Wesens das Wort.

Wenn man alle die Besitzungen und Rechte zusammenfafst, welchenach Felix Fabri die älteste Geschlechterfamilie der Stadt, die Familie derRoten, nach den Nachrichten der Urk. und Chron. in Ulm im 13. und14. Jahrli. besessen hat, so müssen wir sie geradezu als die wirtschaftlichenBeherrscher der Stadtgemeinde in jener Zeit betrachten. Nicht nur gehörtihr nach Fabri die einträgliche inspectio vestanicarum, das Gefall der Barchent-schau, welche sich in ihrem Hause befindet, auch die Brücken-, Wege- undThorzölle hat sie in erblichem Besitze, und viele andere, die später die Ge-meinde an sich bringt. Dazu ist sie Besitzerin zahlreicher Verkaufs-bänke; 1369 z. B. bezieht Konr. Rot Zinsen von sechs Fleischbänken. E. N ü b -ling, Ulms Handel und Gewerbe im Mittelalter 2: Ulms Fleischereiwesen(1892), 12. Vgl. auch dess. Verf., Ulms Lebensmittelgewerbe (1892), 7/8.

England .

Es wurde bereits angedeutet, dafs die eigenartige Entwicklung, die dieenglische Verfassung erfahren hat, dem gewerblichen Leben der Städte mehrals beispielsweise in Deutschland Teile des grundbesitzenden Landadels zu-geführt hat. Seit dem 13. Jahrhundert datiert die strenge Majoratserbfolge,also die Ausschliefsung der jüngeren Söhne des hohen Adels von dem Anteilam Grundbesitz. W. Stubbs Const. Hist. 2 4 , 188. Dies im Zusammenhang