olO Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
mit der englischen Sitte, dafs der Adel strenggenommen nur auf den ältestenSohn vererbt, machte die jüngeren Söhne auch des hohen Adels, die etwa inStaatsämtern und liberalen Berufen keine Unterkunft finden konnten, quali-fiziert zum Übergang ins bürgerliche Erwerbsleben. Dazu kam, dafs (eben-falls seit dem 13. Jahrh.) die Knights verfassungsrechtlich scharf von denBarons getrennt wurden. Sie suchen einen Anschlufs an die städtische Aristo-kratie. „The younger sons of the country knight sought wife, occupationand estate in the towns.“ Stubbs, 197. Daraus ergiebt sich die wichtigeEigenart des englischen Lebens, dafs sich der niedere Adel stets mehr zumBürgertum hingeneigt gefühlt hat. „The third estate in England differs fromthe same estate in the Continental Constitution by including the landownersbelow baronial rank.“ Stubbs, 197. Es ist ersichtlich, welche weittragen-den Konsequenzen diese Entwicklung für die Entfaltung des bürgerlichenReichtums haben mufste. In dem Mafse, wie in den Städten die reichen Ge-schlechter Handel zu treiben und den alten handwerksmäfsigen Handel zuverdrängen begannen, — das ist, wie mir scheint, der wichtige und entschei-dende Thatbestand, der äufserlich in der Ablösung der Stapelkaufleute durchdie merchants adventurer zum Ausdruck kommt — in dem Mafse, wie dieliberi liomines qui non sunt alieuius artis manualis (Urk. bei Grofs, Gild.merch. 2, 360) an die Spitze des bürgerlichen Erwerbslebens treten, übt diesesfür die gentry und Teile des hohen Adels eine immer stärker fühlbare attrac-tion aus. Und wir können beobachten, wie immer gröfsere Splitter sich vondem Landadel absondem, um in das Erdreich des städtischen Erwerbslebensverpflanzt zur Entstehung des bürgerlichen Reichtums beizutragen.
Es ist unmöglich, diesen Prozefs auch für England bis in seine Einzel-heiten zu verfolgen. Ich mufs mich begnügen, einige Beispiele als Belegefür die Richtigkeit des Gesagten mitzuteilen. Auch hier bestätigt sich dieRegel, dafs gerade die grofsen und mächtigsten Handelsherren Grofsgrund-besitzer, häufig adlige Grofsgrundbesitzer gewesen sind. Ein reiches Materialenthält das Buch von H. R. Fox Bourne, English merchants. New edi-tion. 1886.
Von den De la Poles von Hüll, einem mit dem Eroberer einwandern-den Adelsgeschlechte, erfahren wir, dafs sie im 13. Jahrhundert „receiveda large grant of Land in Montgomeryshire“; 1264 wird erwähnt ein Williamde la Pole of Middlesex „lately decorated with the beit of Knighthood“(1. c. 33). Ihr Renommee als grofse Handelsherren ist bekannt. Von denKaufleuten Londons ragen im 14. Jahrhundert unter anderen hervor:
Sir John de Pulteney, „ancestor of the Pulteneys, Earls of Bath“;
Simon Francis (f 1360); er ist Besitzer von „twelwe rieh manors inLondon and Middlesex“ (49);
Sir Richard Whittington , der jüngste Sohn von Sir WilliamWhittington, einem Abkommen einer alten Warwickshirer Familie und Be-sitzer von Hereford . „Being a younger son, he followed the commonpractice of younger sons in times wlien there were few other professionsto choose from and became a merchant .“ Sein eigenes grofses Besitztum ver-mehrte er noch durch das beträchtliche Heiratsgut, das seine Frau einbrachte,die Tochter von Sir Hugh Fitzwarren of Torrington, Besitzer vieler Grund-herrschaften in Devonshire, Gloucestershire u. a. Whittington wurde dergröfste Londoner Kaufmann des Mittelalters (52).