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rentenbildung und Grundrentenaecumulation im Gebiete der Städte selbstvon der schon die Rede war. Alles in allem: eine ungeheuer starke Fun-dierung des aufstrebenden Handels, wie sie ebenso mächtig nur noch inNord- und Mittelitalien sich nachweisen läfst. „Des Handels“ im grofsen Stil,denn es braucht wohl nicht ausdrücklich bemerkt zu werden, dafs die frühePräponderanz städtischen Wesens alle in den Städten vereinigten divites früh-zeitig auch ihre Vermögen zu Handels- und Geldgeschäften verwenden läfst.
Uber die Klassenbildung in den flandrischen Städten des Mittelaltersgiebt noch jetzt den besten Aufschlufs das bisher unübertroffene Werk Warn-königs, auf dem alle modernen Forscher, auch Belgiens selbst, im wesent-lichen fufsen. An Specialarbeiten auf dem Gebiete städtisch - ökonomischerEntwicklung in Flandern und Brabant mangelt es. Wenigstens läfst Pi-rennes Bibliographie zur belgischen Geschichte (zweite Auflage im Er-scheinen) hier deutliche Lücken erkennen. Es wird deshalb statthaft sein, aufWarnkönig als Eideshelfer zurückzugreifen. W. unterscheidet folgende Klassenstädtischer Einwohner (1, 348):
1. „Einzelne Grofseigentümer, deren Höfe oder Herrschaften im Stadt-gebiet lagen. Diese hiefsen Seigneries enclavdes. Sie lebten da in befestigtenBurgen . . . Die Grofseigentümer waren viri hereditati, Ervachtige Mannen.Sie bilden den hohen Adel der Stadt.
2. Ihnen gleich stehen, die im Stadtgebiet grofse Lehen besitzen; so inGent die Varn Ewik. die Wenemar, in Varn Ewik und Wenemars Casteel . . .
3. Die ursprünglich freien Leute, sei es dafs sie freie Häuser bewohnten,sei es dafs sie auf zinsbarem Gute safsen. Die ersteren sind gleichfalls virihereditati.“
(4. Geistliche. 5. u. 6. Plebs.)
Die in den Städten wohnenden Adeligen hörten darum nicht auf, „ihreSchlösser und Dörfer aufserhalb der Stadt zu besitzen“ (318).
Aus allen den genannten drei Klassen rekrutierte sich gegen 1300 dieKaufmannschaft. „Daher erklärt es sich, warum zwischen Feudaladel und derKaufmannschaft in Flandern damals so wie später die in anderen Ländernvorkommende Scheidewand nicht bestand“ (351). Jene divites bilden dannjene exklusiven „Kaufmanns“gilden, von denen schon die Rede war; „lesicoomans 1 se Substituent aux anciens bourgeois heritables; au fond ce sont lesmeines personnes qui au monopole de la propridte ont joint celui du commerce“.Vanderkindere, 63. „Les nobles 4 fiefs ne dödaignent pas, en Flandre . . .de se livrer au ndgoce; la plupart d’entre eux s’dtablirent dans les villes . . .ils en deeuirent les premiers citoyens. C’est ainsi que Gand et Bruges fontpenser 4 Florence et Venise, non seulement par l’eclat des arts, mais parcequeces villes ont connu des conditions sociales identiques.“ Reiche bourgeoiskaufen sich dann im Lande an. Sie verschmelzen mit dem Feudaladel „c’estainsi que se forma dans les villes flamandes, comme se forma dans les villesitaliennes, le patriciat, c. 4 dire la noblesse marchande“. FrantzFunck-Brentano, Introduct. zu den Annales Gandenses. Nouv. ed. Paris 1896.p. XXXVII f.
Eines der reichsten Handelshäuser Belgiens im XIII. Jahrhundert warendie Berthout, Herren von Malines . Von ihnen berichtet der Erzbischof vonKöln , dafs sie ein Vermögen von 5—6 Millionen d’or et d’argent besessen