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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Dreizehntes Kapitel. Anhang.

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Lästig hat mit einiger Einschränkung wohl recht, wenn er sagt 1 :Die Wechsel- und Bankhäuser bildeten die Centren des ganzen da-maligen Wertumlaufs und Werthandels. Bei ihnen legte der Pri-vate sein Geld nieder, um einen Ertrag zu erzielen . . . Anlagedes Geldes im Handelsgewerbe eines anderen war der übliche undvöllig legale Weg für Fruchtbarmachung des Kapitals (lies: Geld-besitzes). Gewifs ist in den italienischen Städten auf solche Weiseauch manche kapitalistische Unternehmung fundiert worden, geradewie später in den nordischen Städten mittelst der Depötgelder derHöchstetter u. a.Zu Ambrosius Höchstetter, lesen wir, haben(sc. Ende des 15. Jahrh.) Fürsten, Grafen , Edelleute, Bürger, Bauern,Dienstknechte und Dienstmägde gelegt, was sie an Geld gehabthaben, und er hat ihnen dafür 5 vom Hundert gezahlt. VieleBauernknechte, die nicht mehr gehabt haben als 10 fl., die habenes ihm in seine Gesellschaft gegeben ... So soll er eine Zeit langeine Million Gulden verzinset haben . . . Damit soll er Waren-bestände aufgekauft und Preissteigerungen erzielt haben 2 3 * . Unddafs die Händlergenossenschaften der früheren Zeit in den erstenJahrhunderten kapitalistischer Wirtschaft zu Kapitalgesellschaftensich auswachsen, auf denen ein grofser Teil der grofsen Unterneh-mungen ruht, ist eine bekannte Thatsache. Es darf geradezu alsein Kennzeichen der frühkapitalistischen Epoche angesehen werden,dafs gröfsere Entreprisen nur auf der Basis kollektiver Accumu-lation ins Leben gerufen wurden.11 est tres difficile , schreibtnoch Savary im Parfait nögociant (1675)de faire le commerceen gros, sans joindre plusieurs forces ensemble 8 .

Hier genügt es jedoch vollständig, die kurze Feststellung derBedeutung kollektiver Accumulation vorgenommen zu haben. Gegen-über der individuellen Accumulation tritt sie schon deshalb zurück,weil sie diese meist zur Voraussetzung hat. WissenschaftlichesInteresse bietet sie keines.

1 Lästig, Beiträge zur Geschichte des Handelsrechts, in der Zeitschriftfür das gesamte Handelsrecht 23, 152 f. Daselbst auch weitere Quellenangaben.Vgl. Lattes, Dir. commerc., 204. 208 f. 223 ff.

2 Clemens Sander, cit. bei Ehrenberg 1, 212/13.

3 Savary, Le parf. n6g. 1, 10. Vgl. Schmoller, in seinem Jahr-

buch 17, 1013 f.