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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
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455
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Neunzehntes Kapitel. Das vorkapitalistische Gewerbewesen. 455

Dieses selbst finden wir, wie oben schon erwähnt wurde, zumalin kleineren Städten und auf dem Lande noch vielfach als Lohn-gerberei betrieben: nämlich überall dort, wo Bauer, Metzger,Sattler oder Schuhmacher die ihnen gehörige Haut dem berufs-mäfsigen Gerber zur Zubereitung übergeben. Aber unser Gerber hatsich zumKaufhandwerker emporgeschwungen. Ist er Lohgerber,so besitzt er im günstigen Falle eine eigene Lohmühle, wo er dieEichenborke, seinen wichtigsten Hilfsstoff, vermahlt; häufig aberbenutzt er die mehreren Berufsgenossen gemeinsam gehörige Loh-mühle (U. VIII. 440). Die Borke kauft er in den benachbartenWäldern, vom Waldeigner direkt; noch liefern die ausgedehnten-Wälder Deutschlands , die gerade zu Schälwaldungen hergerichtetwerden, der Regel nach die Rinde in genügender Menge 1 . DieHäute liefert der Fleischer 2 im Heimatstädtchen oder in der Um-gegend. Und ebenso findet in zahlreichen Fällen der Verkauf desfertigen Leders an den benachbarten Meister Schuster oder Täschner oder Sattler oder Handschuhmacher (Beutler) statt. Diese sind häufignoch beschäftigt genug, um mindestens eine ganze Haut auf einmalkaufen und verarbeiten zu können. Dafs die Gerberei leicht zuinterlokaler Produktion neigt, wurde oben schon angedeutet 3 . Sosehen wir manchen Gerbermeister seine überschüssigen Felle aufeinen Wagen laden und selbst in oft recht beträchtliche Fernenverführen. Noch ist er aber Herr der Situation. Bis in die1860er Jahre ruht der Lederhandel noch in den Händen der Schuh-macher und Gerber 4 .

Von den übrigen Gewerben, welche die Haut des Tieres fürdie Bekleidung des Menschen zurichten, sind Handschuhmacherei,Sattlerei, Täschnerei und Kürschnerei die wichtigsten.

Die Handschuhmacherei scheint noch um die Mittedes vorigen Jahrhunderts vielfach in handwerksmäfsigen Bahnen ge-wandelt zu sein. Schmoller 5 will von Mitte der 1840er Jahre anden Übergang zugröfseren Betrieben konstatieren, neuere Be-richte 6 bestätigen diese Auffassung. Offenbar ist die aus Frankreich

1 Ausführlich ist die Bedeutung des früher lokalen Rindenbezugs für diehandwerksmäfsige Gerberei dargestellt in U. VIII, 437 ff.

2 U. VIII, 461 (noch zum Teil heute); VIII, 139 (früher ausscliliefslich).

3 Für Württemberg wiederum U. III, 223. 237. 244.

4 Für Sachsen U. V, 462.

B Schmoller, Kleingewerbe, 635.

6 U. VI, 689/89. Festschrift der H. K. Halberstadt zur Feier ihres25jälirigen Bestehens 1873. 1898. S. 85.