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1 (1902) Die Genesis des Kapitalismus
Entstehung
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Einundzwanzigstes Kapitel. Fälle indirekt. Abhängigkeit v. Kapital. 495

gefordert, Gesamtangebote für die Übernahme der betreffendenBauarbeit zu machen, und dadurch veranlafst, sei es aus Unkenntnis,sei es aus Not ihre Forderungen so tief herabzudrücken, dafs ihrVerdienst im besten Falle ein anständiger Arbeitslohn ist. FolgendeBelege mögen das Gesagte bestätigen.

Von Augsburg heifst es (U. III, 534):In allen diesenFällen hat es der Bautischler nicht mehr mit einem Privatmann zuthun, sondern mit einem geriebenen und kundigen Geschäftsmann,der genötigt und gewöhnt ist, das Verhältnis zum Bauhandwerkervom geschäftlichen Standpunkte zu betrachten und alle geschäft-lichen Vorteile auszunutzen. Die Bautischler klagen sehr über ge-drückte Preise hei Lieferungen und Arbeiten für Bauten.

Von Karlsruhe (U. III, 80):Das ist die hier wie überallwiederkehrende Klage, dafs der Preis allmählich herabgedrücktwerde, besonders bei den Submissionen, und zwar nicht durch diegröfseren, festbegründeten Geschäfte, sondern vorwiegend durchkleine, allzu bedürfnislose Meister.

Von Frankfurt a. M. (U. I, 328):Die besseren Wohn- und

Geschäftsgebäude werden jetzt von grofsen Baugeschäften, dieüber alle Vorteile des Grofsbetriebs, der Kapitalmacht und derArbeitsteilung innerhalb einer zahlreichen Arbeiterschaft verfügen,gebaut. Ihnen übertragen auch die reichen Privatleute ihre Bauten.Die lassen sich von einem selbständigen Architekten oder von demTechniker einer Baufirma einen Plan entwerfen. Die Ausführungdes Baues geschieht bis in die letzten Einzelheiten unter der Leitungdes Baugeschäfts, das die einzelnen Arbeiten an Bauhaudwerkerüberträgt. Der Dachdecker, der Schreiner , der Glaser verkehrennicht mehr mit dem Besitzer. Die sind von dem Baugeschäft mitder Ausführung der Arbeiten beauftragt, erhalten von ihm dafürBezahlung und sind ihm allein verantwortlich. Der Bauunternehmerüberträgt aber meist nicht mehr nach persönlicher Besprechungeinem bekannten Meister die Arbeiten, sondern ähnlich wie diestädtischen und staatlichen Behörden fordert er mehrere Handwerkerzur Submission auf. Diese stellen dann die Preise möglichst niedrig,damit ihnen nicht ein Konkurrent durch einen nur vielleicht un-bedeutenden Unterschied in den Forderungen die Arbeit wegnimmt.

kräftigen Baugeschäfte zu beteiligen, worin ein wesentliches Korrektiv gegendie ruinösen Wirkungen der Submission liegt. Über Submissionswesen sieheden Art.Submissionswesen im H.St. Bd. VI. (1. Aufl. Lexis, 2. Aufl.F. F. Huber.) Aufser der daselbst genannten Litteratur vgl. noch Olden-berg, a. a. 0. S. 14 f. und U. Index s. h. v.