496 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus .
Der Bauunternehmer hat das gröfste Interesse daran, den Kon-kurrenzkampf der Meister zu verschärfen. Jede Erniedrigung derPreise, sowie sie nicht durch eine Verschlechterung der Arbeitwett gemacht wird, erhöht seinen Profit. Bei einer völlig freienSubmission werden deshalb oft die Bauarbeiten zu einem Preiseübertragen, der keinen Profit mehr gewährt. — Leichtsinnige, uner-fahrene Handwerker oder solche, die augenblicklich für ihre zahl-reichen Arbeiter keine ausreichende Beschäftigung haben, jungeMeister, die sich rasch bekannt machen und einführen wollen,suchen um jeden Preis die ausgeschriebenen Arbeiten zu erhalten.Nicht nur, dafs sie die Forderungen ihrer Konkurrenten bis zu25 Prozent unterbieten, sie übernehmen oft noch dazu besondereVerpflichtungen, wie Stellung der Gerüste u. dergl., welche dieSelbstkosten erheblich steigern.“
Von Berlin (U. IV, 291): „Unter diesen Umständen wirdder Wettbewerb kleinerer Meister (Bauschlosser) bei reellen Unter-nehmungen immer schwieriger und ihre Zwangslage wird dannvon betrügerischen Bauunternehmungen ausgenutzt. Der Meisterbemüht sich um Arbeit, übernimmt notgedrungen, was sich ihmbietet, zu einem minimalen Preise und findet sich am Ende selbstum dieses Wenige noch betrogen.“ „Liefert er nicht, so liefert seinKonkurrent und er mufs vielleicht mit einem noch unsichererenBesteller vorlieb nehmen 1 .“
Wie aus diesen Mitteilungen schon hervorgeht, ist der Gradder Dienstbarmachung ein höherer bei den sog. „kleinen“ Bauhand-werken, also Tischlerei, Schlosserei, Glaserei, Töpferei, Klemp-nerei etc. als bei den grofsen, nämlich Maurerei und Zimmerei, und zwardeshalb weil diese meist selbst schon kapitalkräftige und deshalb wider-standsfähige Unternehmungen sind. Das gilt ganz besonders auchfür den zweiten Fall der Unterwerfung unter das Kommando desKapitals: den Fall, den ich als schwindelhafte Ausbeutungbezeichnet hatte. Dieser ereignet sich fast nur bei den durchZwischenunternehmer ausgeführten Spekulationsbauten. Hier handeltes sich nicht mehr nur um eine Kürzung des Gewinns eines Hand-werksmeisters, sondern um dessen, freilich auf legalem Wege vorsich gehende Beraubung. Und das geschieht so.
Jener Zwischenunternehmer, dessen sich das Kapital zu be-dienen pflegt, ist, wie wir sahen, der Kegel nach mittellos. Umden Bau überhaupt ausführen zu können, erhält er vom Geldgeber
2 H. Freese, Der Schutz der Bauhandwerker (1898), S. 22.