Einundzwanzigstes Kapitel. Fälle indirekt. Abhängigkeit v. Kapital. 497
die sog. Bauhilfsgelder. Diese reichen nun meist nicht hin, umsämtliche Bauarbeiten zu bezahlen. So werden denn vor allem dieMaurer - und Zimmerarbeiten bezahlt, zunächst um das Vertrauen indie Zahlungsfähigkeit des „Unternehmers“ zu erhöhen, sodannwiederum, weil diese Arbeiten meist in den Händen gröfsererGeschäfte liegen, die nicht mit sich spafsen lassen und beim Aus-bleiben einer Wochenzahlung einfach den Bau stehen lassen, seineWeiterführung selbst also in Gefahr bringen. Dagegen bemühtman sich, die Arbeiten der „kleinen“ Bauhandwerker möglichstauf Kredit zu erhalten; dank der Konkurrenz dieser meist arm-seligen Existenzen untereinander gelingt es häufig genug.
Verfolgen wir nun das Schicksal der solcherart kreditiertenBeträge. Dazu bedarf e3 nochmals eines Blickes auf die Beziehungenzwischen Geldgeber und Zwischenunternehmer. Jener ist, wie wirsahen, in den meisten Fällen, Bodenspekulant. Er mufs also vorallem trachten, sein Grundstück vorteilhaft zu verwerten. Das thuter, indem er es dem Zwischenunternehmer verkauft.
Da der Unternehmer von dem Geldgeber vollständig abhängig ist,mufs er das Grundstück, das er bebauen will, um jeden Preis an-nehmen, den der Kapitalist festzusetzen für gut befindet. Bei dieserLage der Dinge begnügt sich der Geldgeber natürlich nicht miteinem bescheidenen Gewinn, sondern rechnet das Grundstück sohoch als nur irgend möglich an, meist doppelt, drei und noch mehr-mal so hoch, als er selbst dafür bezahlt hat. Der Unternehmeraber leistet keinerlei Anzahlung, da er ja gewöhnlich mittellos ist;der Geldgeber mufs daher den Preis des Grundstücks als Hypothekeintragen lassen. Ferner mufs er dem Unternehmer, damit dieserden Bau überhaupt ausführen kann, wie wir schon sahen, so-genannte Bauhilfsgelder geben. Diese werden ebenfalls zusammenmit etwaigen anderen Unkosten, die gleich von vornherein veran-schlagt werden, als Hypothek auf das zu erbauende Haus eingetragen.Der Geldgeber will nun natürlich das vorgestreckte Geld so baldals möglich zurückerhalten, um es in gleicher Weise wiederverwenden zu können. Er sucht daher seine Hypothek entwederauf einen Privatmann zu übertragen oder aber, was bei weitem dashäufigste ist, auf eine Hypothekenbank. Da aber die Hypotheken-banken nur bis 2 /s, höchstens 8 U des Taxwertes des Hauses be-leihen, so sucht der Geldgeber mindestens eine so hohe Taxe zuerzielen, dafs durch die Beleihung der Bank seine Hypothek voll-ständig frei wird.
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