Fünfundzwanzigstes Kapitel. Die kombinierte Unternehmung. 563
Berufsart in Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern:140476, also nahezu zwei Fünftel der Gesamtzahl, und zwar insehr grofsen Betrieben: von jenen 140476 Personen sind b-Personen-6784, c-Personen 129904, also nur 3788 a-Personen. Wir werdennicht fehl gehen, wenn wir in dieser Ziffer, wie oben gesagt, vor-wiegend Tiefbauunternehmungen vermuten.
Was die Verteilung der in den Bauunternehmungen überhauptbeschäftigten Personen auf die einzelnen Betriebsgröfsen anbetrifft,so ergiebt sich (nach der Gewerbestatistik) folgendes Bild: Vonjenen 375070 Personen waren beschäftigt in Betrieben:
mit
weniger als 5 Gehilfen
12950
-
6—10
11187
-
11—20
26580
-
21—50
80086
-
51—100
89497
-
101—200
85380
-
201—500
50031
-
501-1000
14 062
-
mehr als 1000
5 297
Also eine stark grofsbetriebliche Gestaltung, die allerdings wohl vor-wiegend dem Tiefbau zu gute kommt.
Bemerkt mufs noch werden, dafs jenen in Gruppe B 138 auf-geführten Personen im ganzen Reich doch nur (nach der Gewerbe-statistik)
284265 in reinen Maurereibetrieben133322 - - Zimmereibetrieben
beschäftigte Personen, also 417 587 den 375 070 gegenüberstehen.
Fortgeschrittener als auf dem Gebiete des Hausbaus scheintschon heute die Zusammengliederung ehemals selbständiger Be-rufszweige auf dem Felde der Hausausstattung, also Woh-nungseinrichtung zu sein. Hier liegt einer jener Fälle vor, wodie Tendenz zur Vereinigung vorwiegend unter dem Gesichtspunkteder Bedarfsbefriedigung zur Geltung kommt. Es soll die gesamteAusstattung einer Wohnung in einer Hand liegen, von einercentralen Stelle aus erfolgen. Zu diesem Ende hat sich von ver-schiedenen Seiten her ein Streben der einzelnen Ausstattungsliefe-ranten bemerkbar gemacht, ihren Wii’kungskreis zu erweitern. Diebeiden wichtigsten Ausgangspunkte für die Entstehung der Kollek-tiveinrichtungsunternehmung sind die Möbeltischlerei und die Tape-ziererei bezw. das Dekorationsgeschäft. Jene hat zunächst dahin
36*