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2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
Entstehung
Seite
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28 Erstes Buch. Die Neubegründung des Wirtschaftslebens.

Wirtschaftsrechts zu erwecken oder zu vermehren unternommenwerden.

Zum ersten gebe ich eine ganz kurze Skizze des allbekannten 1Ideengehalts der neuen Ordnung, nur damit die folgendenErörterungen auf einer tragfähigen Unterlage ruhen mögen.

Das moderne Wirtschaftsrecht ist ein System individuellerFreiheitsrechte, womit gesagt sein soll, dafs es die das willkürlicheVerhalten, den freien Entschlufs der einzelnen Wirtschaftssubjekteeinengenden und beschränkenden Normen an die äufserste Peripherieder individuellen Interessensphäre gesetzt hat. Im wesentlichenkönnen diese sich bis an die Grenzen ausdehnen, die das Strafrechtzieht. In dieser Anerkennung eines umfassenden Bestimmungsrechtsder Wirtschaftssubjekte liegen nun im einzelnen folgendeFreiheits-rechte eingeschlossen:

1. Die Freiheit des Erwerbes; auch alsGewerbefreiheitim engeren Sinne bezeichnet. Jedermann darf grundsätzlich freidarüber entscheiden, wie, wo, wann er seine wirtschaftliche Thätig-keit ausüben wolle. Den strikten Gegensatz zu diesem Zustandebildet das System des Gewerbemonopols, die Zunftordnung, diemittelalterliche Gesetzgebung über das Stapel-, Strafsen-, Meilen-,Vorkaufsrecht u. s. w.

2. Die Freiheit kontraktlicher Vereinbarung, auchals Vertragsfreiheit bezeichnet. Sie besagt, dafs jedes Wirtschafts-subjekt in freier Willenseinigung mit einem anderen die Bedingungender Überlassung von Gütern oder Diensten selbstherrisch festsetzenkann. Dieses Freiheitsrecht enthält somit die Gewährleistung desfreien Kaufs und Verkaufs, des freien Miet-, Pacht-, Leihvertrages,sowie vor allem auch des freien Lohnvertrages. Den Gegensatzbilden: Taxordnungen, die Kaufpreise und Löhne fest normieren,Zinsverbote, Beschränkungen in der Zahl von Hilfspersonen, dieein Arbeitgeber beschäftigen darf u. s. w.

3. Die Freiheit des Eigentums, sei es an Konsumtions-gütern, sei es an Produktionsmitteln, sei es an Mobilien, sei es anImmobilien. Den schroffsten Gegensatz würde eine socialistischeWirtschaftsordnung bilden; aber auch die vorkapitalistische Rechts-ordnung mit ihrerBindung des Eigentums, der AnerkenntniseinerAmtsqualität des Eigentums fufste auf einer grundsätzlichverschiedenen Basis. Die Freiheit des Eigentums enthält aber imeinzelnen folgende Freiheitsrechte:

1 Dank vor allem den Leistungen von Rodbertus , Lassalle undAdolph Wagner .