Zweites Kapitel. Das neue Hecht.
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a) die Freiheit der Verwendung des Eigentums, die dem Eigen-tümer einer Sache die Ermächtigung giebt, diese so zu nützen, wiees seinen Wünschen entspricht; das Eigentum ist mit keinerleiPflichten belastet. Das bedeutet also in praxi vor allem, dafs derEigentümer einer Sache diese nach Belieben als Konsumtionsgutoder als Produktionsmittel anwenden kann: dafs ein Grundbesitzersein Land als Park oder Rennplatz oder Jagdrevier statt als Acker-land verwenden darf, dafs der Inhaber von städtischem Bauterrainnicht gezwungen werden kann, seinen Grundbesitz der Bebauungzu überlassen u. s. w.;
b) die Freiheit der Veräufserung;
c) die Freiheit der Verschuldung.
Diese beiden Freiheitsrechte sind von besonderer Bedeutung,wie man weifs, für die Entwicklung des Immobiliareigentums ge-worden.
4. Die Freiheit der Vererbung. Die Verfügungsgewaltdes Eigentümers erstreckt sich über seinen Tod hinaus: damit wirddie Kontinuität der Individualinteressen gewährleistet, die höchst-persönliche Natur der Rechtsordnung recht eigentlich erst zumvollen Ausdruck gebracht, die dann ihre letzte Weihe erhält durch
5. den Schutz der „wohlerworbenen“ Privatrechteimmerdar. Hiermit wird das Reich der individuellen Wirtschafts-interessen gleichsam verewigt: dem persönlichen Interesse wird dieUnsterblichkeit zugesichert; die Superiorität des Einzelwillens überden Willen der Gesamtheit ist definitiv anerkannt.
Zum Zweiten versuche ich einige Beziehungen festzustellenzwischen dem System der freien Konkurrenz und den Interessendes Kapitalismus. Die Frage: warum jenes diesen am meisten ent-spricht, ist nicht so einfach zu beantworten, wie es gelegentlichunternommen wird. Wir stehen vielmehr einem beträchtlichenKomplex psychologischer Thatbestände gegenüber, den .wir erst inseine Elemente auflösen müssen, um eine einigermafsen übersicht-liche und lückenlose Kausalverknüpfung hersteilen zu können.Das naturgemäfse Rechtsideal jedes Produzenten, der auf denAbsatz (von Gütern oder Diensten) an andere angewiesen ist, istdas Monopol; das will sagen: die Freiheit für sich, der Zwang, dieBeschränkung für andere. Wenn er sich für eine andere Ordnungausspricht, so geschieht es, weil er sein Ideal nicht verwirklichenzu können glaubt; er willigt in ein Kompromifs, um wenigstenseiniges für sich zu retten, an dessen Erhaltung oder Durchsetzungihm gelegen ist. Das Wesen der Wirtschaftsform entscheidet über