Druckschrift 
2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Zweites Kapitel. Das neue Recht.

33

schaftsleben gestaltenden Kräfte zur Entwicklung und Bethätigunggelangt sind; also datiert auch zeitlich die gewerbliche Revolutionseit jenem Ereignis.

Darauf ist zunächst zu erwidern, dafs auch wenn die ge-äußerte Ansicht iichtig wäre es jedenfalls auf die Ermittlungder durch die Änderung der Rechtsordnung freigewordenen Trieb-kräfte des gewerblichen Lebens nach wie vor ankäme. Ferner aberist gegen diese Auffassung einzuwenden, dafs sie ohne allen Zweifeldie Bedeutung der formalen Gesetzesänderung für die Umgestaltungdes gewerblichen Lebens ganz erheblich überschätzt.

Wenn wir die Musterkarte partikularer Gewerberechte über-blicken, wie sie Deutschland in der ersten Hälfte des neunzehntenJahrhunderts aufzuweisen hatte, so drängt sich uns eine Erwägungganz von selbst auf, noch ehe wir jede Untersuchung über den Einflufseiner Änderung des Gewerberechts beginnen. Müfste nicht, so fragenwir uns, die gewerbliche Entwicklung in den einzelnen deutschenGauen eine grundverschiedene gewesen sein, wenn wirklich dieverschiedene Gestaltung des Gewerberechts von bestimmender Be-deutung wäre? Und ist denn nun z. B. zwischen der gewerblichenEntwicklung der westlichen Provinzen Preufsens, die seit Anfangdes Jahrhunderts Gewerbefreiheit genossen und derjenigen desKönigreichs Sachsen, das bis zum Jahre 1801 strenge Zunft-verfassung hatte, ein irgend nennenswerter Unterschied wahrzu-nehmen ?

Wir dürfen aus dieser generellen Beobachtung wohl schon miteiniger Sicherheit schliefsen, dafs die Grundzüge der Entwicklungdes modernen Gewerbewesens, vor allem die Verschiebung der Pro-duktionsweise zu Gunsten der kapitalistischen Wirtschaft sich denverschiedenen Gewerberechten zum Trotz gleichmäfsig in sonstgleich bedingten Gebieten durchgesetzt haben. Was durch specielleBeobachtungen durchaus bestätigt wird. Allenfalls, dafs gelegentlichvon einer Erleichterung des Vordringens rein kaufmännischer Ele-mente auf dem Gebiete der gewerblichen Produktion als einerFolge der Gewerbeft-eiheit gesprochen wird: im allgemeinen ergebenalle Berichte übereinstimmend das Resultat, dafs der gewerblicheKapitalismus in seinem Vordringen neben dem Handwerk oder aufdessen Kosten durch die formale Geltung eines zünftlerischen Gewerbe-rechts, wenn nur sonst seine Stunde geschlagen hatte, nicht wesent-lich aufgehalten worden ist. Was sich als Wirkung der Gewerbe-freiheit feststellen läfst, ist also zunächst einmal nicht die Gefährdungdes Handwerks durch den Kapitalismus: die Lage des Hand-

Sombart, Der moderne Kapitalismus. II. 3