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2 (1902) Die Theorie der kapitalistischen Entwicklung : mit Register über Band 1 und 2
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Zweites Kapitel. Das neue Reckt.

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so häufig gegen die Gewerbefreiheit erhoben wird, sie hätte eineÜbersetzung verursacht, hat sich also, soweit es sich um das Bäcker-gewerbe handelt, als völlig unbegründet erwiesen V Dasselbe wirdvon der Bäckerei in Jena berichtet (U. IX, 209). Hier kamenauf 1000 Einwohner 1784 = 5,10, 1861 = 2,81, 1864 2,49,1875 = 1,99 Bäcker.Hieraus erweist sich, dafs die Gewerbe-freiheit den Jenenser Bäckern eine Übersetzung des Gewerbesnicht gebracht, sondern dafs im Gegenteil nach Einführung der-selben bei steigender Bevölkerungsziffer die Zahl der Bäckereienabgenommen hat.

In der bayrischen Schuhmacherei beobachten wir im rechts-rheinischen Bayern seit der Mitte des Jahrhunderts trotz wechselndenGewerberechts, insbesondere auch nach Einführung der Gewerbe-freiheit ein relatives Sinken der Zahl der Schuhmacher, deren auf10000 Einwohner entfielen: 1847 = 102,7; 1861 = 94,1; 1875 =91,6; 1882 = 83,2 1 2 - 3 .

Doch erscheint es überflüssig, noch weitere Beispiele zu häufen.Die angeführten genügen, um uns den nötigen Aufschlufs, den wirbrauchen, zu geben. Die Erfahrung lehrt uns:

1. die einzige relevante Wirkung, die die Einführung derGewerbefreiheit nachweislich ausgeübt hat, betrifft nicht die Lagedes Handwerks, sondern nur die Lage der Handwerker und bestehtin einer Begünstigung der Neuetablierungen, äufsert sich also in

1 Arnold, 13/14.

2 Francke, 1821. Allerdings hat sich seit Einführung der Gewerbe-freiheit das Verhältnis der Meister- zur Gehilfenzahl um einiges zu Gunstender ersteren verschoben; doch ebenfalls nur unbeträchtlich.

3 Für Österreich vgl. H. Kescliauer, Gesch. des Kampfes der Hand-werkszünfte etc. (1882), 244; E. Sch wie dl and, Kleingewerbe, nam. 1, 175 ff.;H. W a e n t i g , Gewerbl. Mittelstandspolitik, S. 95 ff. W. resümiert denEinflufs der Gewerbegesetzgebung wie folgt (S. 95):Jene an und für sichbereits vorhandene Tendenz sc. zur Zurückdrängung des Handwerksmag durch die Einführung der neuen G.O. von 1859 verstärkt worden sein,namentlich insofern diese für einige Jahre einen erhöhten psychologischenAntrieb zu selbständiger Niederlassung schuf und dadurch zeitweilig denWettbewerb der kleinen Leute verschärfte. Principielle Bedeutung dasheifst wohl: wesentlicher Einflufs auf den Zersetzungsprozefs des Handwerksals gewerblicher Produktionsform ist ihr wohl schwerlich beizumessen.Im übrigen weist W. auf das unzureichende Zahlenmaterial für eine exakteFeststellung der stattgehabten Verschiebungen hin. Wo ein solches neuer-dings für beschränkte Gebiete beschafft worden ist, hat sich ein Einflufs derEinführung der Gewerbefreiheit nicht nachweisen lassen; so für die Schuh-macherei und Schneiderei in Wien (UOe., 49 bezw. 232) und für die Schlossereiin Graz (UOe., 575).