142 Zweites Buch. Die Neugestaltung des Wirtschaftslebens.
duktions- und Konsumtionswirtscliaftsorganismus. Die Voraussetzungihrer Lebensfälligkeit war für die eigentlich bäuerliche Familie inganz besonders hohem Mafse die Ausführung zahlreicher Arbeiten,namentlich gewerblicher, neben den landwirtschaftlichen und einedadurch ermöglichte Nutzung der vorhandenen Produktionskräfte,ebenso wie ihre enge Eingliederung in den Dorfverband * 1 . Dabeiwar die Eigenart der grofsbäuerlichen Familie gewesen, dafs siedie gewerbliche Thätigkeit, wie wir an anderer Stelle schon er-wähnten, für den eigenen Bedarf also als hausgewerbliche Eigen-produktion ausübte.
Diese altbäuerliche Grofsfamilienwirtschaft ist nun aber ohneZweifel im Laufe des 19. Jahrhunderts ihrer Auflösung raschenSchrittes zugeführt worden. Aufser dem Augenschein und zahl-reichen Berichten sprechen dafür eine Reihe wichtiger Symptome.
Fragen wir nach den Gründen solcher Auflösung, so bietetsich uns von selbst als einer der unzweifelhaft vor allem ent-scheidenden Gründe der Wegfall der gewerblichen Nebenbeschäf-tigung und die dadurch hervorgerufene Unmöglichkeit dar, einengröfseren Personenkreis während der landwirtschaftlich toten Saisonproduktiv zu beschäftigen. Aber wenn wir nun zu erfahren suchen,warum die gewerbliche Thätigkeit in der Bauernwirtschaft aufge-geben oder eingeschränkt werden mufste, so ist die Antwort nichtso leicht, wie sie manche sich gemacht haben 2 . Denn offenbar istder Einwand richtig 3 , dafs eine zwingende Notwendigkeit zur Ein-stellung der hausgewerblichen Eigenproduktion nicht aus der Ge-staltung der Marktpreise für die darin hergestellten gewerblichenErzeugnisse hergeleitet werden kann, wie etwa bei der haus-
Königreich Sachsen noch über 50°/o der landwirtschaftlich erwerbsthätigenBevölkerung aus. Vgl. Engel, Das Königreich Sachsen 1, 251.
1 Diese ökonomische Verfassung hatte dann die Basis abgegeben für dassittliche Gemeinschaftsband, das alles bäuerliche Wesen dereinst umschlofs.Was uns Tönnies in seinem epochemachenden Werke Gemeinschaft undGesellschaft (1887) als die Wesenheit der Dorfwirtschaft in so meisterhafterWeise geschildert hat, diesen Geist der Gemeinschaft finden wir in Deutsch-land noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts in seinen Hauptzügen erhalten.„Auf dem Lande herrscht noch im ganzen der altdeutsche Grundsatz derGesamtbürgschaft: Alle für Einen und Einer für Alle.“ Freiherr von Holz-schuher, Die materielle Not der unteren Volksklassen (1850), 48. Holzschuherist ein zuverlässiger Beobachtei - .
2 Z. B. Nicolai-on, Die Volkswirtschaft Rufslands. N. richtet sich imwesentlichen nach Marx. Auch Marx behandelt dieses Problem sehr flüchtig.Vgl. Kapital 1\ 711. 712.
2 Wie ihn Peter von Struve gegen Nicolai-on erhebt.