Neuntes Kapitel. Aufgaben einer Städtetheorie. 195
und die Erwägung des Unternehmers beeinflufst, sei es, dafs sie erstentsteht;
b) indirekt, wo andere Personen durch den kapitalistischen Unternehmer an den betreffenden Platz nachgezogen werden, umihren Unterhalt durch ihn zu gewinnen
a) als unmittelbare Angestellte, insbesondere Lohnarbeiter;ß ) als mittelbar Beschäftigte; vom Lieferanten gewerblicher Er-zeugnisse bis zum Künstler und zur Kokotte.
2. Der Kapitalismus wirkt städtebildend als objektive Be-dingung, wenn die aufserhalb der Interessensphäre der kapitalisti-schen Wirtschaft liegenden Beweggründe zur Ansiedlung in derStadt zu ihrer Entstehung oder zu ihrer Verwirklichung die Existenzdes kapitalistischen Wirtschaftssystems zur Voraussetzung haben.
Das gilt beispielsweise von der gesamten Beamtenschaft in denmodernen Staaten, von den Rentnern und ähnlichen derivativenExistenzen. Besonders wichtig für das Verständnis der früh-kapitalistischen Grofsstadt!
Er ist objektive Bedingung für die Städtebildung selbstverständlichauch dort, wo er die von kapitalistischen Interessen im weiterenSinne (vgl. oben unter 1) erfafsten Individuen erst befähigt, ihreHandlungen gemäfs ihren Interessen einzurichten.
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