Fünfzehntes Kapitel. Die Verfeinerung des Bedarfs.
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weit, die sich ihm in tausendfacher Gestalt, vor allem auch inden Schöpfungen anderer Künstler an anderen Orten des ganzenErdballs aufdrängen. So werden immer schärfere Hervorkehrungdes Höchstpersönlichen und zunehmende Vereinheitlichung deskünstlerischen und kunstgewerblichen Schaffens auf der Erde Handin Hand gehen.
Wenn aber die specifisch national-historischen Einflüsse anKraft verlieren, so wird der Spielraum vergröfsert für die Wirk-samkeit der allerorts gleichbleibenden, geschmacksbestimmendenFaktoren: das aber sind Zweck und Technik. Es ist gar nichtanders denkbar, als dafs diese beiden Faktoren in wachsendemUmfange Inhalt und Form des kunstgewerblichen Schaffens be-stimmen werden. Sodafs also dessen Eigenart im wesentlichen, so-weit sich gemeinsame Grundzüge werden feststellen lassen, aus derEigenart des Zwecks und der Eigenart der Technik sich ergebenwird.
Die Eigenart des Zwecks liegt aber begründet in der Eigenartdes Bedarfs und diese wiederum findet ihre Umgrenzung in derEigenart derjenigen, denen die Gehrauchsgegenstände dienen sollen.Wer nun aber wird das in Zukunft sein? Man hat gemeint, es seiein Charakteristikum unserer Zeit, dafs das Ideal der Kunst wiederein dem gesamten Volke gemeinsames werde, dafs eine neue „Volks-kunst“ im Werden begriffen sei. Das kann auf den ersten Blick un-wahrscheinlich klingen. Es enthält aber doch, insbesondere auch fürdie dekorativen Künste, einen richtigen Kern. Denn ein hervor-stechender Zug unserer Zeit ist, wie wir an anderer Stelle schonsahen, der rasch wachsende öffentliche Bedarf, der nun auchmit steigendem Reichtum und mit zunehmendem Kunstgeschmackimmer mehr sich zu verfeinern und zu veredeln die Tendenz hat.Der Prachtbauten für Reichstag und Reichsgericht wurde schonErwähnung gethan; und wie sie epochemachend auf die Entwicklungdes deutschen Kunstgewerbes gewirkt haben. Und solcherart,wenn auch kleinere, öffentliche Schmuck- und Zierbauten, schiefsendoch wie Pilze aus der Erde: an Ministerien, Postgehäuden, Bahn-höfen, Rathäusern und Ständehäusern, Theatern und Gerichts-gebäuden : welch ein Bedarf in unserer Zeit! Und welche Wandlungin der Ausstattung dieser Bauten! Hier ist der Gebrauchszweckso deutlich in der Bestimmung des betreffenden Gebäudes vor-gezeichnet, dafs an der stetigen Entwicklung eines modernen Typskaum gezweifelt werden kann. Es wird zwar noch eine Weiledauern, ehe die Pschorrbräustile ausgelitten haben und die Wider-