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Zweites Buch. Die Neugestaltung des Wirtschaftslebens.
gut, Warenpartien, die dem Frachtführer auf dem Halse gebliebenwaren oder in ähnlichen Verlegenheitssituationen.
Dementsprechend waren die „Auktionatoren“ nur HilfspersonenDritter, der eigentlichen Warenbesitzer, und ihre Stellung wurdeals eine Art von Vertrauensstellung aufgefafst, wie die der gericht-lichen Sachverständigen oder der Taxatoren. Daher in den meistenLändern den Behörden die gesetzmäfsige Befugnis zusteht, Personen,die jenes Gewerbe betreiben, auf die Beobachtung der bestehendenVorschriften zu beeidigen und öffentlich anzustellen h
Was sich nun in neuerer Zeit an diesem Stande der Dinge zuverändern im Begriffe ist, ist dieses: es entwickelt sich das Auktions-geschäft als eine selbständige, reguläre Form des Detail-vertriebs neuer Waren. Gewiegte Geschäftsmänner befassensich damit, unausgesetzt grofse Warenposten auf ihre Rechnung zuerwerben und auf dem Wege der Auktion in eigens zu diesemZwecke gemieteten Auktionshallen mit Gewinn weiter zu veräufsern.Mit anderen Worten: eine Klasse von Detaillisten bedient sich zumbesseren Vertrieb ihrer Waren der Geschäftsform der Auktion 1 2 .
Die Gründe sind leicht zu ersehen. Die Auktion ist nochheute — dank im wesentlichen ihrer historischen Tradition — einesgrofsen Zuspruchs aus gewissen Volkskreisen jederzeit sicher. DieHoffnung, einen „billigen Gelegenheitskauf“ zu machen, wirkt aufviele Leute fascinierend. Und den Anschein, als ob es sich wieehedem um eine zufällige Veranstaltung handele, weii's der routinierteAuktionator natürlich zu erwecken; es genügt, wenn er ankündigt,dafs „er in sehr geschätztem Aufträge den Verkauf veranstalte“.So wirkt hier die Form der Veräufserung, was in anderen Fällen,oft viel schwerer, die Reklame oder die elegante Laden- undSchaufensterausstattung wirken müssen: sie zieht Massen von
Käufern herbei. Gerade das unordentliche Durcheinander einesHaufens der heterogensten Dinge in dem Fenster eines Auktions-lokals, die plump an die einzelnen Stücke gehefteten Nummern, diemit Blaustift auf einen weifsen Bogen geschriebene und an derThür ausgehängte Ankündigung der Versteigerung, das Gehen undKommen der Leute, das Gedränge im Verkaufsraum, der Lärm, deraus der geöffneten Thür auf die Strafse dringt: alles reizt den un-
1 In diesem Sinne werden die „Auktionatoren“ in den Lehrbüchern desVerwaltungsrechts abgehandelt. Vgl. den Art. „Auktionatoren“ im H. St. 2 2 .
2 Eine verdienstvolle Darstellung dieser neuen Phase des Auktionswesensfür Deutschland enthält das Buch von Max Süfsheim, Das moderneAuktionsgewerbe. 1900.